Nachdem der Wohnungsbau-Turbo am 30.10.2025 in Kraft getreten ist (BGBl. 2025 I Nr. 257), wird nun die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode angekündigte grundlegende Reform des BauGB erwartet. Nachfolgend finden Sie Reformvorschläge der BAKBAK Bundesarchitektenkammer.