Die Europäische Kommission beabsichtigt, die Europäischen Vergaberichtlinien in dieser Amtsperiode (2024 – 2029) zu novellieren. Hierzu hat sie bis März 2025 erst einen öffentlichen Evaluierungsprozess eingeleitet und dann einen Evaluierungsbericht veröffentlicht. Die eigentliche Novellierung ist für das Jahr 2026 angesetzt.
Die BAKBAK Bundesarchitektenkammer hat ihre wesentlichen Positionen zur Novellierung der EUEU Europäische Union-Vergaberichtlinien im Februar 2025 zusammengefasst und im September 2025 um einen Passus zur Stärkung der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit erweitert: