Planungsleistungen von Ingenieuren und Architektinnen sind erfolgskritisch für die Erreichung der Klimaziele und betreffen oftmals Schutzgüter von herausragendem allgemeinem Interesse. Dennoch gibt es keine oder kaum gesetzlich normierte Qualifikationsanforderungen im Planungssektor.
Die Erbringung von Leistungen im Planungssektor und damit in einem Bereich, in dem derart wichtige Güter von Allgemeininteresse betroffen sind, kann aus Sicht von Bundesarchitektenkammer (BAKBAK Bundesarchitektenkammer) und Bundesingenieurkammer (BIngKBIngK Bundesingenieurkammer) nicht weiterhin ohne gesetzlich geregelte qualifikatorische Anforderungen zulässig sein.
BAK und BingK fordern daher nachdrücklich, im Koalitionsvertrag der nächsten Bundesregierung einen Prüfauftrag vorzusehen, um sicherzustellen, dass der zunehmenden Komplexität und der klima- und gesellschaftsrelevanten Bedeutung des Planens durch auf Bundesebene einheitlich geregelte Qualifikationsanforderungen an die Erbringung von Planungsleistungen Rechnung getragen wird.