Mit Erlass vom 22.9.2025 hat das BMWSBBMWSB Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bei nichtoffenen Planungswettbewerben eine Kombination von vorausgewählten Teilnehmenden und einem Losentscheid der verbleibenden Teilnehmenden untersagt. Die RPWRPW Richtlinien für Planungswettbewerbe 2013, die eine solche Kombination ermöglicht, soll entsprechend angepasst werden. Die BAKBAK Bundesarchitektenkammer hat in einem Positionspapier das Thema rechtlich und fachlich bewertet.