Für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen bleibt es beim Grundsatz des Leistungswettbewerbs
Die Entscheidung des EuGHEuGH Europäischer Gerichtshof zur Europarechtswidrigkeit der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAIHOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure wirft auf den ersten Blick die Frage auf, ob das in Vergabeverfahren existierende Prinzip des Leistungswettbewerbs bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen erhalten bleibt.