Vergabe von Planerleistungen nach EuGH-Urteil

HOAI

Für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen bleibt es beim Grundsatz des Leistungswettbewerbs

Die Entscheidung des EuGHEuGH Europäischer Gerichtshof zur Europarechtswidrigkeit der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAIHOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure wirft auf den ersten Blick die Frage auf, ob das in Vergabeverfahren existierende Prinzip des Leistungswettbewerbs bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen erhalten bleibt.

Lesen Sie hier das Positionspapier

Seitenanfang