Update vom 21.2.2022: KfWKfW Kreditanstalt für Wiederaufbau-Sanierungsförderung wird wieder unverändert aufgenommen. Ab 22.2.2022 können wieder Anträge auf KfW-Zuschüsse für energieeffizientes Sanieren gestellt werden. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags gab dafür am 16.2. zusätzlich 9,5 Milliarden Euro frei und ermöglicht damit die Wiederaufnahme der am 24.1. vorläufig gestoppten Sanierungsförderung.
Update vom 1.2.2022: Das Engagement der berufspolitischen Partner hat sich gelohnt: Die beteiligten Ministerien einigten sich nach mehreren Agenturberichten darauf, dass Anträge, die vor dem BEGBEG Bundesförderung für effiziente Gebäude-Förderstopp am 24.1.2022 eingingen, nach den alten Kriterien bearbeitet werden sollen.
24.1.2022: Für viele Architekturbüros bedeutet diese „Vollbremsung“ bei der Gebäudeförderung immense finanzielle Verluste, denn sie waren in den letzten Wochen mit Projektplanungen und Förderanträgen beschäftigt, um die für Ende Januar auslaufende Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55) fristgerecht fertigzustellen und einzureichen. Der heute ausgesprochene Förder-Stopp kommt im Fall des EH55 eine Woche früher als angekündigt. Eine Woche macht angesichts der engen Zeittaktung in vielen Architekturbüros einen entscheidenden Unterschied. Konkret heißt das, dass bereits erbrachte Planungsleistungen nicht umgesetzt werden können oder verschoben werden müssen.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde am 24. Januar mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Das hat der Vorstand der KfW nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWKBMWK Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) beschlossen.
„Es ist enttäuschend und widerspricht der Idee von Planungssicherheit, dass eine mit viel Mühe und langem zeitlichen Vorlauf entwickelte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit derartigen Ad-Hoc-Manövern komplett in Frage gestellt wird,“ äußert sich Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. „Dass etwas, das laut einer erst im Juli 2021 in Kraft getretenen Förderrichtlinie ursprünglich bis 2030 Gültigkeit haben sollte, nun über Nacht abgeräumt wird, untergräbt das Vertrauen von Architekten in die Gebäudeförderung und macht es dem Berufsstand schwer, Bauherren die Inanspruchnahme einer solchen zu empfehlen. Der Förderstopp für Energieeffizienz ist eine Katastrophe für alle Bauschaffenden, Planenden und Bauausführenden und ein Flurschaden mit Blick auf Verlässlichkeit politischer Entscheidungen.“
Bereits im November 2021 hatte die Bundesarchitektenkammer das Timing für den zu Ende Januar 2022 angekündigten Stopp der Neubauförderung für das EH55 kritisiert und gefordert, diesen bis zur geplanten Änderung des GEGGEG Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden zu verschieben. Zur Pressemitteilung vom 18.11.2021
Die BAKBAK Bundesarchitektenkammer fordert die drei zuständigen Ministerien (Wirtschaft, Bau und Finanzen) auf, unverzüglich zusätzliche BEG-Haushaltsmittel bereitzustellen und schnell einen verlässlichen Förderfahrplan auf den Weg bringen, um die Schaffung der im Koalitionsvertrag angekündigten 400.000 Wohnungen und die dringend notwendigen energetischen Sanierungen nicht zu gefährden.