Berlin/Brüssel, 15.4.2024: Das Europäische Parlament hat am 10.4.2024 einen bedeutenden Meilenstein mit der Verabschiedung der EUEU Europäische Union-Bauproduktenverordnung erreicht. Die wegweisende Maßnahme bringt eine einheitliche Regelung für Bauprodukte in der gesamten EU, stärkt deren Vergleichbarkeit und Werthaltigkeit auch im Kontext Kreislaufwirtschaft.
Die EU-Institutionen haben sich auf eine umfassende Reihe neuer Regeln und Instrumente geeinigt, um den langjährigen Rückstand bei der Normung von Bauprodukten endlich zu beseitigen. Die Festlegung klarer Vorschriften für die Erstellung neuer Normen, die Kommunikation aller Beteiligten am Normungsprozess sowie die Entwicklung eines Arbeitsplans für die Kommission sollen sicherstellen, dass Hersteller von Bauprodukten künftig ein CE-Zeichen für ihre Produkte erhalten und diese europaweit vermarkten können. Durch den digitalen Bauproduktenpass und eine Datenbank für Bauprodukte sollen alle Produktinformationen schnell und einfach zugänglich sein, was gleichzeitig einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung der Baubranche darstellt. Die EU-Bauproduktenverordnung standardisiert die Anforderungen an Bauprodukte und legt einen einheitlichen Rahmen für deren Leistung und Sicherheit fest. Dies trägt nicht nur zu einer höheren Qualität und Sicherheit der gebauten Umwelt bei, sondern fördert auch die Effizienz und den Wettbewerb auf dem Markt. Durch die Überarbeitung der Bauproduktenverordnung wird der bürokratische Aufwand für Hersteller reduziert.
„Beim Handel und Umgang mit Bauprodukten wird auch der Aspekt der Kreislaufgerechtigkeit berücksichtigt. Zudem kann die Digitalisierung des Bausektors vorangetrieben werden, sodass durch die neu geschaffenen Elemente der Verordnung der direkte Arbeitsalltag von relevanten Akteurinnen und Akteuren in der Baubranche erleichtert wird“, betont Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. „Wir können nun auf eine breitere Palette von standardisierten Bauprodukten zurückgreifen, was unsere Planungs- und Gestaltungsmöglichkeiten erweitert. Wichtig wird dabei sein, dass auch kleinere Produkthersteller oder Produkthersteller mit innovativen Ideen ihren Weg in diese Datenbank finden. Je einfacher der Zugang und die Nutzung der Daten ist, desto besser können wir als Architektinnen und Stadtplaner die richtige Produktauswahl bei unseren Entwürfen und Planungen treffen“, so das Fazit von Andrea Gebhard.
Die europaweite Verordnung ist im Grundsatz unmittelbar gültig. Übergangsfristen, die erst später Gültigkeit erlangen, sind gegeben.