Berlin, 15.Juli 2024 – In einem heute veröffentlichten Forderungspapier appelliert ein breites Bündnis an die Bundesregierung, Maßnahmen zur Förderung der Lebenszyklusbetrachtung im Bauwesen umzusetzen. Dies ist essenziell, um Klima- und Ressourcenschutz voranzutreiben und den deutschen Bausektor zukunftssicher zu gestalten.
Der Gebäudesektor ist mit rund 40 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen eine der größten Emissionsquellen des Landes. Diese Emissionen entstehen nicht nur im Betrieb, sondern über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes – von der Herstellung der Baumaterialien bis hin zum Rückbau. Die kürzlich novellierte europäische Gebäuderichtlinie (EPBDEPBD Energy Performance of Buildings Directive) verlangt nun erstmals, die Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden zu erfassen und zukünftig deutlich zu reduzieren.
Daher braucht es neue Politikinstrumente, um Klimaneutralität und Nachhaltigkeit zu erreichen und dabei die Wettbewerbsfähigkeit des Bausektors zu sichern. Bundesarchitekten- und Bundesingenieurkammer bieten ab Herbst ein neues Bundesregister Nachhaltigkeit an, welches die Expertise von Kammermitglieder für nachhaltiges Bauen und deren unabhängige und systemneutrale Qualifikation bündelt. Durch eine umfassende Ökobilanz können die Umweltauswirkungen eines Gebäudes über den gesamten Lebenszyklus analysiert und bewertet werden. Auf dieser Grundlage können gezielte Maßnahmen identifiziert werden, um die Umweltbelastung zu minimieren.
Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer (BAKBAK Bundesarchitektenkammer), erklärt: „Architektinnen und Architekten aller Disziplinen spielen eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung nachhaltiger Bauweisen. Ihre Expertise kann den Einsatz umwelt- und klimafreundlicher Materialien und energieeffizienter Bauweisen sicherstellen. Wir haben den Erstkontakt zum Bauherrn und können darauf hinwirken, dass nachhaltige Entscheidungen von Anfang an berücksichtigt werden. Als Berufsgruppe tragen wir eine besondere Verantwortung, da wir für die Materialisierung von Gebäuden und die Koordination der fachlich Beteiligten verantwortlich sind. Durch die ganzheitliche Betrachtung aller Lebenszyklusphasen besetzen wir eine zentrale Position für nachhaltiges Bauen.“
Die Regulatorik, die das Bündnis fordert, kann ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand umgesetzt werden:
- Deklarationspflicht für die Ökobilanzierung im GebäudeenergiegesetzGEG Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (GEGGEG Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden) für Neubauten und größere Sanierungen ab 2026. Diese Pflicht soll schrittweise auf alle neuen Wohn- und Nichtwohngebäude ausgeweitet werden. Einkommensschwache Eigentümerinnen und Eigentümer sollen durch eine sozial gestaffelte Förderung unterstützt werden.
- Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude: Ab März 2025 sollen alle neuen öffentlichen Gebäude, insbesondere Schulen, Kindertagesstätten, Pflegeheime und Verwaltungsgebäude, Anforderungen für die Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen erfüllen. Dies soll durch ressourceneffiziente Materialien und den Umbau bestehender Gebäude erreicht werden.
- Strukturierter Stakeholder-Prozess zur Entwicklung eines CO2-Reduktions-Fahrplans für den Gebäudesektor, wie von der EPBD gefordert. Dieser Prozess soll auch die Weiterentwicklung der Ökobilanzierung im Rahmen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) vorantreiben.
Das Forderungspapier steht hier zum Download bereit.