Berlin/Brüssel, 12.3.2024 | Das EUEU Europäische Union-Parlament hat am 12.3.2024 für die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBDEPBD Energy Performance of Buildings Directive) gestimmt. Die Bundesarchitektenkammer (BAKBAK Bundesarchitektenkammer) begrüßt die Novellierung als gute Rahmenrichtlinie für die Umsetzung in die nationale Gesetzgebung, bei der die Mitgliedsstaaten genügend Spielraum für die Anpassung an nationale Besonderheiten haben, auch wenn das Verhandlungsergebnis aufgrund der Dringlichkeit, das Dossier vor den Europawahlen abzuschließen, weniger ambitioniert ist als ursprünglich vorgesehen.
„Jetzt geht es darum, in die Zukunft zu schauen und das Zusammendenken von sinnvoller energetischer Gebäudesanierung und Quartier voranzutreiben. Es ist unrealistisch, alle Gebäude zu dämmen, daher müssen wir uns vor allem um die Gebäude kümmern, die einen echten Impact leisten können, wenn man sie energetisch saniert“, betont Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. „Gebäudebestand ist wertvoll und die EPBD bildet eine wichtige europäische Grundlage für die nachhaltige Bauwende. Wir hätten uns allerdings mehr Klarheit und Vergleichbarkeit bei Berechnungsmethoden gewünscht. Letztendlich geht es immer um die Einsparung von CO2: Das muss das Herzstück unseres Handelns werden.“
Die BAK sieht in folgenden Punkten eine wichtige Weichenstellung:
- Einführung einer Verpflichtung zur Berechnung des Treibhauspotenzials (GWP) über den gesamten Lebenszyklus neuer Gebäude in die Richtlinie (bis 2028 für alle neuen Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 1000 Quadratmetern und ab 2030 für alle neuen Gebäude). Der Indikator, der den Gesamtbeitrag des Gebäudes zu den klimawirksamen Emissionen angibt, ist ein erster Schritt zu einer stärkeren Berücksichtigung der gesamten Lebenszyklusleistung von Gebäuden und einer Kreislaufwirtschaft.
- Beibehaltung der Anforderungen für die Einführung von Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz (MEPS) für den Nichtwohnungssektor.
Die Novelle bringt eine Reihe weiterer Verbesserungen mit sich, u. a. in Bezug auf die nationalen Gebäudesanierungspläne, den Renovierungspass, die Einführung von One-Stopp-Shops und die stärkere Berücksichtigung der Umweltqualität in Innenräumen.
Leider mangelt es der EPBD an Klarheit, wenn es um die Energieausweise geht, da der Text den Mitgliedstaaten die Flexibilität lässt, die Verteilung der Skalen auf nationaler Ebene zu wählen. Dadurch wird das ursprüngliche Ziel einer größeren Vergleichbarkeit der Berichtsmetriken zwischen den Mitgliedstaaten untergraben. Damit die Energieausweise als Qualitätssicherungsinstrument für die Gebäudeleistung dienen können, sollten die Energieausweise vor allem einen Abgleich der berechneten Leistung mit den Bestands- und Betriebsdaten vorschreiben. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Energieausweise zu einem aussagekräftigen Indikator für wahrscheinliche Energie- und Kohlenstoffeinsparungen werden und eine solide Grundlage für finanzielle Anreize sowohl für Nachrüstungen als auch für Neubauten bilden.
Trotz dieses wichtigen Zwischenschrittes muss die Richtlinie noch im EU-Rat positiv abgestimmt werden. Im Rahmen der nationalen Umsetzung trägt die deutsche Bundesregierung die Verantwortung, die durch die Richtlinie vorgelegte Strategie konsequent umzusetzen, um den Übergang zu einer nachhaltigeren und energieeffizienteren Gebäudelandschaft zu gewährleisten.