Berlin, 22.5.2026 | Die Baukommission des Bundestages hat in ihrer jüngsten Sitzung am 20. Mai den Rückzug des Bundes aus dem Projekt Luisenblock Ost II beschlossen, obgleich das Land Berlin und der Bund gemeinsam erst Ende vergangenen Jahres einen offenen und einphasigen städtebaulichen Realisierungswettbewerb ausgelobt haben. Die teilnehmenden Büros haben ihre Arbeiten schon am 17. April 2026 abgegeben und das Preisgericht wird am 9. und 10. Juni 2026 tagen. Die Bundesarchitektenkammer (BAKBAK Bundesarchitektenkammer) fordert daher die Verantwortlichen im Bund und im Land Berlin auf, klare und verbindliche Aussagen zum weiteren Verfahrensverlauf zu machen.
Der Luisenblock Ost II ist ein zentrales städtebauliches Vorhaben im Berliner Parlaments- und Regierungsviertel. Die Wettbewerbsaufgabe sah vor, für das prominente Areal zwischen Schiffbauerdamm, Stadtbahnviadukt und Bahnhof Friedrichstraße eine zeitgemäße Neuordnung zu entwickeln, die den besonderen Anforderungen seiner zentralen Lage gerecht wird. Vorgesehen war eine ausgewogene Mischung aus Wohnen – mit einem Mindestanteil von 40 Prozent –, Nutzungen des Deutschen Bundestags sowie ergänzenden Angeboten wie nicht störendem Gewerbe und dienstleistungsorientierten Einrichtungen. Im Mittelpunkt standen innovative städtebauliche und freiraumplanerische Konzepte, die einen klaren Mehrwert für die Bevölkerung schaffen sollten.
Die BAK sieht in der aktuellen Entscheidung des Bundes einen Verlust an Vertrauen, der weit über das konkrete Verfahren hinausreichen könnte. Was bedeutet dieser Beschluss nun für die eingereichten Wettbewerbsarbeiten? Und auf welcher Grundlage soll das Preisgericht überhaupt urteilen, wenn die Auslobung selbst inhaltlich überholt ist? Die teilnehmenden Büros haben monatelang unter hohem Aufwand an ihren Entwürfen gearbeitet – ohne angemessene Honorierung, aber im Vertrauen auf den „Schutzraum“ des Wettbewerbswesens, das eigentlich verlässliche Rahmenbedingungen garantieren soll. Jetzt drohen diese Arbeiten obsolet zu werden, weil die politischen und finanziellen Grundlagen des Verfahrens entzogen werden. Das ist nicht nur ein Problem für die betroffenen Planerinnen und Planer, sondern führt zu abermaligen Zeitverzögerungen und weiteren finanziellen Verlusten bei der Entwicklung dieses so wichtigen Stadtraums.
Die BAK hofft, dass die aktuelle Entscheidung für das Verfahren Luisenblock Ost II kein Symptom für ein systemisches Versagen in der öffentlichen Baukultur ist. Wenn selbst bei einem so prominenten Projekt wie diesem Verlässlichkeit fehlt, wie sollen dann kleinere Kommunen oder private Bauherren Planende von der Teilnahme an Wettbewerben überzeugen? Das Vertrauensverhältnis zwischen öffentlichen Auftraggebenden und Planenden basiert auf verlässlichen Rahmenbedingungen und belastbaren Auftragsversprechen. Wenn diese Prinzipien immer weiter verletzt werden, leidet nicht nur das konkrete Projekt, sondern das gesamte Wettbewerbswesen.