Viel ist von der ursprünglichen Intention, den Neueinbau von Gas- und Ölheizungen ab 2024 weitestgehend auszuschließen, nicht übriggeblieben. Hier setzt auch die Kritik der BAKBAK Bundesarchitektenkammer an: Die geplante Einführung der 65-Prozent-EE-Vorgabe ist ein notwendiger Schritt, um den Bereich der Gebäudewärme zu dekarbonisieren und sich aus der Abhängigkeit fossiler Energieimporte zu befreien. Aktuell werden in Deutschland noch etwa 75 Prozent der Wohngebäude mit den fossilen Energieträgern Öl und Gas beheizt. Um den Gebäudebereich wie angestrebt bis 2045 klimaneutral zu machen, ist der Austausch fossiler gegen erneuerbar betriebener Wärmeerzeuger unvermeidbar.
Nun soll die 65 Prozent-EE-Pflicht nur noch für Neubauten in Neubaugebieten gelten. In alle anderen Neubauten können auch weiterhin wie auch in Bestandsgebäuden grundsätzlich neue fossile Gasheizungen eingebaut werden können, solange diese „Wasserstoff-ready“ sind. Das Problem ist dabei, dass die ursprünglich für 2024 vorgesehene Vorgabe von „mindestens 65% Erneuerbare“ nun in den meisten Fällen erst viel später erreicht werden muss. Nach wie vor dürfen Gasheizungen neu eingebaut und bis 2045 betrieben werden. Für den Klimaschutz und der notwendigen Entkoppelung von fossilen Energieimporten ist dies ein Rückschlag. Beim Biogas ergibt sich zudem noch eine Anbaukonkurrenz, wenn Mais und Raps auch noch für die Heizungskeller produziert werden. Aus BAK-Sicht sind auch die Lockerungen für Holz-Pellet-Heizungen problematisch, weil die Feinstaubbelastung beim Heizen mit Holz als relativ hoch gilt, weshalb auch das Umweltbundesamt von Holz-Pellet-Heizungen abrät.
Positiv wird allerdings die Koppelung mit einem parallel eingeführten Wärmeplanungsgesetz (WPG) und die geplante finanziellen Unterstützung gesehen. Über das WPG werden Kommunen zur Planung von Wärmenetzen und deren Dekarbonisierung verpflichtet. Erst dann, wenn die Gebäudeeigentümer wissen, was ihre Kommune plant, sollen diese in die Pflicht genommen werden, über ihre Heizung zu entscheiden. Das ist die richtige Abfolge der Schritte und verbessert die Planungssicherheit auf allen Seiten. Ein weiterer positiver Effekt aus der Verknüpfung von GEGGEG Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden und WPG ist auch, dass damit etwas Zeit geschaffen wird, um die Kapazitäten bezüglich Materials und qualifizierten Fachkräften zum Einbau einer erneuerbar betriebenen Heizung mit der zu erwartenden steigenden Nachfrage aufzustocken.
Auch auf die Frage der finanziellen Förderung der durch das GEG eingeforderten Pflichten, welche in dem vorherigen Entwurf noch gefehlt hat, gibt es nun eine Antwort: Gerade Haushalte mit kleinem Einkommen wird eine Förderung von bis zu 70 Prozent der Gesamtkosten beim Heizungstausch in Aussicht gestellt. Begrüßenswert ist nicht nur die Höhe der Förderung, sondern auch der nun vollzogene Paradigmenwechsel: Erstmals wurde eine gesetzliche Verpflichtung mit einer finanziellen Unterstützung gekoppelt. Bislang galt im Grundsatz, dass es für Forderungen keine Förderung gibt. Die BAK hat sich schon lange für eine Abkehr von diesem Grundsatz stark gemacht. Da nun die Wärmewende auch in den privaten Heizungskellern angekommen ist und damit viele Gebäudeeigentümer vor eine hohe finanzielle Hürde stellt, die sie oftmals nicht allein schultern können, ist eine solche Verknüpfung von Fordern und Fördern unumgänglich geworden. Dies gilt insbesondere auch mit Blick darauf, dass in den kommenden Jahren im Bereich Sanierung im Bestand weitere große Hürden genommen werden müssen. Nach der Novellierung der EUEU Europäische Union-Gebäuderichtlinie soll es Mindeststandards für Bestandsgebäude geben. Hier könnte das GEG mit seiner begleitenden Förderung eine Blaupause bieten.
Die Schwachstelle an dem nun ausgehandelten GEG-Kompromiss ist, dass das Gesetz in dieser Form nicht den entscheidenden Beitrag zum Gelingen des Projekts „Wärmewende im Heizungskeller“ leisten wird. Vielmehr kommt es nun auf die Überzeugungskraft der beratenden und planenden Berufe, auf die Förderung und auf die Gebäudeeigentümer an. Darauf, ob sie sich eine neue fossile Heizung einbauen in der Hoffnung, dass die Zukunft in der Nutzung von Biogas- und Wasserstoffheizungen liegt, oder sich mehrheitlich für Wärmepumpe bzw. Fernwärme entscheiden und so die 65 Prozent EE Vorgabe erfüllen. Diese Eigenverantwortung wäre gut fürs Klima, ist aber nicht das Ergebnis entschlossener und zielgerichteter Politik.