Neben einer Komplettsanierung des Gebäudes können auch nur einzelne Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der THG-Emissionen gefördert werden (BEGBEG Bundesförderung für effiziente Gebäude EM). In den meisten Fällen ist dafür der Antrag für einen Zuschuss beim BAFABAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu stellen. Nur die Förderung des Heizungstauschs erfolgt über die KfW. Die Anträge BAFA oder KfW müssen von einem bei der dena gelisteten Energieeffizienzexperten gestellt werden.
Förderfähige Einzelmaßnahmen sind:
- Maßnahmen an der Gebäudehülle (Austausch Fenster, Türen, Dämmung)
- Einbau von energieeffizienter Anlagentechnik (Heizung, Raumluftanlagen)
- Heizungsoptimierung
Änderungen Heizungsförderung 2024
Die flankierende Heizungsförderung sollte eigentlich zeitgleich mit den am 1.1.2024 in Kraft getretenen neuen Anforderungen im GEG bezüglich Heizungsanlagen starten. Aufgrund komplizierter Haushaltsverhandlungen verzögerte sich jedoch der Start und die Antragstellung ist nun zeitlich gestaffelt: Seit Ende Februar können zunächst Privatpersonen im selbst genutzten Einfamilienhaus Anträge stellen, voraussichtlich ab Mai werden dann auch Anträge für bestehende Mehrfamilienhäuser sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum entgegen genommen. Ab August sollen schließlich auch alle Anderen Anträge stellen können.
Auch wer derzeit noch keinen Förderantrag stellen darf, kann dennoch schon mit seinem Vorhaben zur förderfähigen Heizungsoptimierung beginnen. Der Antrag zur Heizungsförderung kann noch bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden, wenn mit dem Vorhaben bis spätestens Ende August 2024 begonnen wurde. Im Haushalt sind für die Förderung mehr als sechs Milliarden Euro vorgesehen. Zuschüsse gibt es, bis die Fördermittel ausgeschöpft sind. Voraussetzung für einen Antrag ist ein abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen für den Heizungstausch, der mit dem Förderantrag einzureichen ist.
Die BAK hat zu den Änderungen der BEG EM Stellungnahmen verfasst und an das zuständige Bundeswirtschaftsministerium weitergeleitet.