Zum 1.3.2023 startet die Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFNKFN Klimafreundlicher Neubau) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSBBMWSB Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen) als Teilprogramm der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude. Die neue KFN-Förderung löst die bislang vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWKBMWK Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) verantwortete Neubauförderung im Rahmen der BEGBEG Bundesförderung für effiziente Gebäude ab. Insgesamt stellt der Bund jährlich 750 Millionen Euro für das Förderprogramm zur Verfügung.
Ziel der neu ausgerichteten Neubauförderung ist die Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, die Verringerung des Primärenergiebedarfs in der Betriebsphase und die Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energien unter Einhaltung von Prinzipien des nachhaltigen Bauens. Die neue Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Krediten mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln ohne Tilgungszuschüsse. Die Vergabe der Kredite erfolgt analog den bestehenden BEG-Produkten ohne Beihilfe.