Wie bereits im Konzept vom letzten Sommer angekündigt, hat die Bundesregierung am 3.4.2023 einen Referentenentwurf zu einer weiteren Änderung des GEG vorgelegt. Ab dem 1.1.2024 müssen danach beim Einbau und Austausch von Heizungsanlagen diese auf Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien betrieben werden können. Zudem soll ab 2045 ein generelles Verbot von fossil betriebenen Heizkesseln gelten.
Die Bundesarchitektenkammer hat im Rahmen der Verbändeanhörung eine abgestimmte Stellungnahme verfasst und fristgerecht eingereicht.