Neben einzelnen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Reduzierung der THG-Emission kann ein bestehendes Gebäude auch komplett saniert werden. Damit sind umfassende Sanierungen gemeint, über welche ein höherer energetischer Standard (EH 40 – EH 85) erzielt wird. Entsprechende Anträge können bei der KfW gestellt werden. Die Zuschüsse fallen dabei umso höher aus, je besser das künftige Effizienzhaus-Niveau des Gebäudes ist.
Bei der Komplettsanierung wird das gesamte Gebäude betrachtet und eine umfassende energetische Sanierung vorgenommen, die zur Erreichung eine bestimmten Effizienzhausstufe (40, 55, 75 und 85) führt. Je kleiner die Kennzahl ist, desto geringer ist der Energiebedarf des Gebäudes. Als Vergleich dient ein Referenzgebäude, das den Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) entspricht. So benötigt ein Effizienzhaus 55 nur 55 % der Primärenergie im Vergleich zum Referenzhaus. Zudem liegt der Transmissionswärmeverlust bei nur 70 %. Der bauliche Wärmeschutz ist somit um 30 % besser.
Für die systemische Sanierung kann ein Kredit bei der KfW beantragt werden. Bei den Kreditvarianten wird unterschieden, ob es sich um ein Wohngebäude (BEGBEG Bundesförderung für effiziente Gebäude WG) oder ein Nichtwohngebäude (BEG NWG) handelt. Beide Kreditvarianten müssen von einem bei der dena gelisteten Energieeffizienzexperte beantragt werden.