Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) trat in Deutschland im Jahr 2006 ein Gesetz in Kraft, das den Schutz vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität im Bereich des Arbeitslebens und in Teilen des Zivilrechts regelt.