Schlagwort: BEG

  1. Änderungen in der Bundesförderung energieeffizienter Gebäude (BEG)

    Einstellung der KfW-Kreditförderung für Einzelmaßnahmen und Absenkung der Fördersätze

    Änderungen in der Bundesförderung energieeffizienter Gebäude (BEG)

    Die Bundesregierung stellt die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) neu auf. Ziel der Änderungen ist die Verlagerung der Förderung auf energetische Sanierungen, vor allem soll die Sanierung der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz mit Tempo vorangebracht werden.

  2. NEUBAUFÖRDERUNG EH/EG40 WIRD AB 20.4. WIEDER AUFGENOMMEN

    Update vom 6.4.2022

    NEUBAUFÖRDERUNG EH/EG40 WIRD AB 20.4. WIEDER AUFGENOMMEN

    Ab 20.4.2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für die „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) – Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ für Wohn- und Nichtwohngebäude gestellt werden. Die Neubauförderung wird in dieser Form unter angepassten Förderkonditionen erst einmal befristet bis zum 31.12.2022 bestehen. Dafür wird ein Budget von 1 Milliarde Euro zur Verfügung gestellt. Der Neustart der Neubauförderung geht mit einer schrittweisen Neuausrichtung der Neubauförderung einher. Die Neuausrichtung soll dabei in den folgenden drei Schritten erfolgen.

  3. Änderungen der BEG-Förderrichtlinien | © Alberto Masnovo
    © Alberto Masnovo

    Änderungen der BEG-Förderrichtlinien

    Zum 21.10.2021 wurden die drei BEG-Richtlinien für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen erneut geändert, um sie kohärent zu den Regelungen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) zu fassen. Insbesondere im Bereich Wärme- und Gebäudenetze sowie Anrechnung von Abwärme in der EE-Klasse erfolgten Änderungen.

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