Unabhängig tätig ist, wer weder eigene noch fremde Produktions-, Handels- oder Lieferinteressen verfolgt, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit seiner Berufstätigkeit stehen; eigenverantwortlich tätig ist, wer seinen Beruf ausschließlich auf eigene Rechnung und Verantwortung selbständig oder in einer Berufsgesellschaft ausübt.