Schlagwort: Gebäudeenergiegesetz

  1. GEG-Novelle 2026: Planung stärken, Investitionen ermöglichen, Transformation umsetzen | © Adobe Stock
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    Eckpunktepapier der BAK zur anstehenden Novellierung des GEG

    GEG-Novelle 2026: Planung stärken, Investitionen ermöglichen, Transformation umsetzen

    Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entscheidet nicht nur über technische Anforderungen, sondern über Investitionsbereitschaft, Planungssicherheit und die Zukunftsfähigkeit einer Schlüsselbranche – und damit über Tempo und Qualität der Transformation im Gebäudebestand.

    Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer:

    „Die Transformation im Gebäudebestand gelingt nur mit klaren, verlässlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen, die im Planungsprozess wirken. Architektinnen und Architekten sorgen dafür, dass gesetzliche Vorgaben in konkrete, wirtschaftlich tragfähige Lösungen übersetzt werden. Eine GEG-Novelle, die diese Rolle stärkt, sichert Qualität, Investitionsbereitschaft und Wettbewerbsfähigkeit gleichermaßen.“

  2. 2. Novellierungsschritt zum Gebäudeenergiegesetz GEG: Bundesregierung legt Referentenentwurf vor

    Verbändebeteiligung und BAK-Stellungnahme

    2. Novellierungsschritt zum Gebäudeenergiegesetz GEG: Bundesregierung legt Referentenentwurf vor

    Wie bereits im Konzept vom letzten Sommer angekündigt, hat die Bundesregierung am 3.4.2023 einen Referentenentwurf zu einer weiteren Änderung des GEG vorgelegt. Ab dem 1.1.2024 müssen danach beim Einbau und Austausch von Heizungsanlagen diese auf Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien betrieben werden können. Zudem soll ab 2045 ein generelles Verbot von fossil betriebenen Heizkesseln gelten.
    Die Bundesarchitektenkammer hat im Rahmen der Verbändeanhörung eine abgestimmte Stellungnahme verfasst und fristgerecht eingereicht.

  3. BAK-Stellungnahme zum Konzept 65% EE-Vorgabe im GEG | © Wellnhofer Designs@fotolia
    © Wellnhofer Designs@fotolia

    GEG-Novelle

    BAK-Stellungnahme zum Konzept 65% EE-Vorgabe im GEG

    Die Bundesregierung plant ab dem 1.1.2024 die Einführung einer Verpflichtung, dass bei jedem Einbau bzw. Austausch einer Heizung im Neubau und im Bestand diese auf Basis von mindestens 65 % erneuerbare Energien betrieben wird. Die BAK hat zu dem dazu veröffentlichten Konzept von BMWK und BMWSB eine Stellungnahme eingereicht, welche auf der BAK-Internetseite eingesehen werden kann.

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