Die Regierungskoalition hat sich vergangene Woche auf einen Kompromiss zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) geeinigt. Der überarbeitete Gesetzestext wird jetzt im Bundestag behandelt und soll ab 1. Januar 2024 in Kraft treten. Aus Sicht der Bundesarchitektenkammer (BAK) hat dieser Kompromiss zwar grundlegende Fehler korrigiert, jedoch eine entscheidende Schwachstelle: Die ursprünglich vorgesehene Vorgabe, beim Neueinbau einer Heizung mindestens 65 Prozent an erneuerbarer Energie zu nutzen, wurde stark ausgehöhlt. Was als Entlastung für Gebäudeeigentümer gedacht ist, wird voraussichtlich viel Verwirrung stiften und Kostenrisiken für die Verbraucher nach sich ziehen.