Schlagwort: GEG

  1. Prinzip Hoffnung statt klarer Regeln

    Aktualisiert am

    Novellierung des GEG 2023

    Prinzip Hoffnung statt klarer Regeln

    Viel ist von der ursprünglichen Intention, den Neueinbau von Gas- und Ölheizungen ab 2024 weitestgehend auszuschließen, nicht übriggeblieben. Nun soll die 65 Prozent-EE-Pflicht nur noch für Neubauten in Neubaugebieten gelten. Dabei ist die Einführung einer 65-Prozent-EE-Vorgabe ein notwendiger Schritt, um den Bereich der Gebäudewärme zu dekarbonisieren und sich aus der Abhängigkeit fossiler Energieimporte zu befreien.

  2. 2. Novellierungsschritt zum Gebäudeenergiegesetz GEG: Bundesregierung legt Referentenentwurf vor

    Verbändebeteiligung und BAK-Stellungnahme

    2. Novellierungsschritt zum Gebäudeenergiegesetz GEG: Bundesregierung legt Referentenentwurf vor

    Wie bereits im Konzept vom letzten Sommer angekündigt, hat die Bundesregierung am 3.4.2023 einen Referentenentwurf zu einer weiteren Änderung des GEG vorgelegt. Ab dem 1.1.2024 müssen danach beim Einbau und Austausch von Heizungsanlagen diese auf Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien betrieben werden können. Zudem soll ab 2045 ein generelles Verbot von fossil betriebenen Heizkesseln gelten.
    Die Bundesarchitektenkammer hat im Rahmen der Verbändeanhörung eine abgestimmte Stellungnahme verfasst und fristgerecht eingereicht.

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