Heute hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Ergebnis der Klage eines Planungsbüros stattgegeben, das eine auf Grundlage der Mindestsätze errechnete Restforderung aus einem 2016 abgeschlossenen Vertrag geltend gemacht hat.
Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer: „Ich freue mich sehr über das Urteil des BGH, auch wenn es nach der Grundsatzentscheidung des EuGH vom Januar des Jahres erwartet werden konnte. Zudem hatte der BGH ja selbst schon zuvor deutlich gemacht, dass er die Anwendung der verbindlichen HOAI bei sogenannten Altverträgen für geboten hält.“