mit dem am 4. Juli 2019 ergangenen Urteil hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschieden, dass die in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelten verbindlichen Mindest- und Höchstsätze gegen Europarecht verstoßen. Welche Auswirkungen wird das Urteil für die Qualität unserer gebauten Umwelt, für die
Baukultur haben? Welche konkreten Praxisfolgen sind zu erwarten?