Das Justitiariat unterstützt die Bundesarchitektenkammer in sämtlichen Rechtsfragen des Berufsstandes: Es verfasst Stellungnahmen zu aktuellen berufspolitischen Themen, recherchiert, prüft und analysiert verschiedene Sachverhalte und betreibt umfassendes juristisches Monitoring. Darüber hinaus nimmt das Justitiariat regelmäßig an Gremiensitzungen und auch Anhörungen, zum Beispiel im Deutschen Bundestag, zur Interessenvertretung des Berufsstandes teil. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt dabei auf den Rechtsgebieten des Architekten- und Ingenieurvertragsrechts, Vergaberechts, Gewerblichen Rechtsschutzes sowie des Europarechts.