Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) trat am 2.7.2023 in Kraft und will einen umfassenden Schutz von Whistleblowern vor Repressalien sicherstellen. Das Gesetz dient dem Schutz von natürlichen Personen, welche im Zusammenhang mit ihren beruflichen Tätigkeiten Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden oder offenlegen. Fällt die Meldung in den Schutzbereich des Gesetzes (z.B. Geldwäsche, Umweltschutz, Terrorismusfinanzierung, Verbraucherschutz, Datenschutz, Schutz der Rechte von Beschäftigten), dann sind jegliche Repressalien gegen die hinweisgebende Person (=sog. Whistleblower) verboten.