Überbrückungshilfe für kleine und mittelgroße Unternehmen gestartet

Die Corona-Überbrückungshilfe ergänzt ab sofort die Maßnahmen zu Unterstützung der Unternehmen um ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm für kleine und mittelgroße Unternehmen, unabhängig von der Mitarbeiterzahl, sowie für Soloselbständige und Freiberufler, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder teilweise einstellen mussten. Die Überbrückungshilfe stellt somit eine zeitliche Verlängerung der „Soforthilfe für kleine Unternehmen und Soloselbständige“ um 3 Monate sowie eine Ausweitung auf Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigte dar. Dies entspricht auch den Erkenntnissen aus der 2. Corona-Umfrage von BAKBAK Bundesarchitektenkammer / BIngKBIngK Bundesingenieurkammer, wonach eine Verlängerung der Hilfsmaßnahmen dringend notwendig ist. Gemeinsam mit dem BFBBFB Bundesverband der Freien Berufe e.V. hat die BAK diese ergänzenden Maßnahmen zur Unterstützung des Berufsstand gefordert.

Ab dem 10.7. werden bundesweit die Online-Portale freigeschaltet, über die die Anträge gestellt werden können.

Schreiben zum Start der Überbrückungshilfe von Bundesminister Peter Altmaier an die BAK

Ein Faltblatt mit Informationen zur Überbrückungshilfe

 

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