Offener Verbändebrief zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (VIIB3-72205/011) zum „Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und zur Aufhebung von Berichtspflichten“
Berlin, den 27.10.2025 | Die unterzeichnenden Verbände begrüßen das Ziel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), mit dem Referentenentwurf einen wirksamen Beitrag zum Bürokratieabbau zu leisten. Der Abbau entbehrlicher Berichtspflichten und formaler Belastungen stärkt die Leistungsfähigkeit von Staat, Verwaltung und Wirtschaft. Dieses Anliegen steht im Einklang mit den im Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ formulierten Zielsetzungen, die Bürokratiekosten für Unternehmen um 25 Prozent und den Erfüllungsaufwand für Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens zehn Milliarden Euro zu senken.
Die unterzeichnenden Verbände teilen das Ziel, Wirtschaft und Verwaltung zu entlasten. Bürokratierückbau ist ein zentrales Element moderner Regulierung, darf jedoch nicht zu einem Verlust an Qualität und Rechtssicherheit führen. Im Mittelpunkt dieser Stellungnahme steht die vorgesehene Aufhebung der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Absatz 2a GewO. Die übrigen Regelungsinhalte des Entwurfs werden nicht bewertet.
Das BMWE begründet die Aufhebung der Weiterbildungspflicht mit der Absicht, den Verwaltungs- und Erfüllungsaufwand insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu verringern. Dieses Anliegen ist grundsätzlich nachvollziehbar. Zu prüfen ist jedoch, ob die Maßnahme tatsächlich einen verhältnismäßigen Beitrag zum Bürokratieabbau leistet oder ob der Rückgang von Qualitätssicherung, Verbraucherschutz und Rechtssicherheit im Bereich der Immobilienverwaltung und -vermittlung überwiegt und damit letztlich viel höhere Kosten für Verbraucher, Unternehmen und staatliche Behörden in der Folge ausgelöst werden.