Die Europäische Kommission hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit der Auftragswertberechnung bei Planungsleistungen eingeleitet. Angegriffen wird unmittelbar die hierzu einschlägige Regelung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgVVgV Vergabeverordnung, nach der mehrere Lose bei Planungsleistungen nur dann zusammenzurechnen sind, wenn es sich um gleichartige Leistungen handelt.
Die Europäische Kommission ist der Auffassung, dass die Auftragswerte auf ein Projekt bezogener Planungsleistungen generell zu addieren sind. Dies würde zu einer signifikanten Steigerung der Ausschreibungen in diesem Bereich führen, da der hierfür maßgebliche Schwellenwert von aktuell 221.000 Euro dann bei nahezu jedem Projekt erreicht würde. Die Kommission bemängelt seit langem die angeblich zu niedrige Quote EUEU Europäische Union-weiter Ausschreibungen bei der Vergabe von Planungsleistungen in Deutschland. Die BAKBAK Bundesarchitektenkammer hat sich mit AHOAHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. und BIngKBIngK Bundesingenieurkammer in einem gemeinsamen Schreiben an Herrn Bundesminister Peter Altmaier vom 22.2.2019 für den Erhalt der bestehenden Regelung ausgesprochen.