Der Leitfaden für die Vergabe von Architektenleistungen bietet praxisrelevante Empfehlungen und Grundlagen, um Vergabeverfahren qualifiziert durchzuführen. Die unterzeichnenden Verbände plädieren dafür, dass sich öffentliche Auftraggeber sowie Architektinnen und Architekten gemeinsam ihrer Verantwortung für die Planung und Durchführung von Bauaufgaben stellen. Dieser Prozess beginnt bereits mit dem Vergabeverfahren – also mit der Suche des öffentlichen Auftraggebers nach der besten Lösung für eine anstehende Bauaufgabe und damit zugleich nach einem geeigneten Partner für den Auftraggeber.
Der Leitfaden beschreibt entsprechend der Vergabeverordnung (VgVVgV Vergabeverordnung) die Vergabe von Architektenleistungen oberhalb des Schwellenwerts (dieser beträgt für Planungsleistungen derzeit 215.000 Euro netto, bei Aufträgen von obersten und oberen Bundesbehörden 140.000 Euro netto) durch den öffentlichen Auftraggeber.