VgV- Leitfaden 2022

Vergabeverordnung

Der Leitfaden für die Vergabe von Architektenleistungen bietet praxisrelevante Empfehlungen und Grundlagen, um Vergabeverfahren qualifiziert durchzuführen. Die unterzeichnenden Verbände plädieren dafür, dass sich öffentliche Auftraggeber sowie Architektinnen und Architekten gemeinsam ihrer Verantwortung für die Planung und Durchführung von Bauaufgaben stellen. Dieser Prozess beginnt bereits mit dem Vergabeverfahren – also mit der Suche des öffentlichen Auftraggebers nach der besten Lösung für eine anstehende Bauaufgabe und damit zugleich nach einem geeigneten Partner für den Auftraggeber.

Der Leitfaden beschreibt entsprechend der Vergabeverordnung (VgVVgV Vergabeverordnung) die Vergabe von Architektenleistungen oberhalb des Schwellenwerts (dieser beträgt für Planungsleistungen derzeit 215.000 Euro netto, bei Aufträgen von obersten und oberen Bundesbehörden 140.000 Euro netto) durch den öffentlichen Auftraggeber.


Aktuelle Meldungen

  1. Neue EU-Schwellenwerte ab 1.1.2024

    Neue EU-Schwellenwerte ab 1.1.2024

    Die Europäische Kommission hat im November 2023 veröffentlicht, welche Schwellenwerte für die europaweite Vergabe auch von Planungsleistungen ab dem 1.1.2024 gelten.

  2. Insights | © Konstantin Gastmann
    © Konstantin Gastmann

    Was macht die BAK im Bereich Digitalisierung?

    Insights

    Mit dem neuen Format „Insights“ geben wir einen Einblick in die Arbeit des Referats Digitalisierung der BAK. Wir zeigen, welche Themen uns derzeit beschäftigen und vor welchen berufspolitischen Herausforderungen wir stehen. Dafür laden wir regelmäßig eine Person aus unserem Netzwerk an Expertinnen und Experten ein, die ihr Branchenwissen teilt: dieses Mal Prof. Daniel Mondino, Mitglied der Steuerungsgruppe Digitalisierung der BAK, Professor für BIM an der HafenCity Universität Hamburg und Projektleiter der Arbeitsgemeinschaft BIM4Bundebau.


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