VgV- Leitfaden 2022

Vergabeverordnung

Der Leitfaden für die Vergabe von Architektenleistungen bietet praxisrelevante Empfehlungen und Grundlagen, um Vergabeverfahren qualifiziert durchzuführen. Die unterzeichnenden Verbände plädieren dafür, dass sich öffentliche Auftraggeber sowie Architektinnen und Architekten gemeinsam ihrer Verantwortung für die Planung und Durchführung von Bauaufgaben stellen. Dieser Prozess beginnt bereits mit dem Vergabeverfahren – also mit der Suche des öffentlichen Auftraggebers nach der besten Lösung für eine anstehende Bauaufgabe und damit zugleich nach einem geeigneten Partner für den Auftraggeber.

Der Leitfaden beschreibt entsprechend der Vergabeverordnung (VgVVgV Vergabeverordnung) die Vergabe von Architektenleistungen oberhalb des Schwellenwerts (dieser beträgt für Planungsleistungen derzeit 215.000 Euro netto, bei Aufträgen von obersten und oberen Bundesbehörden 140.000 Euro netto) durch den öffentlichen Auftraggeber.


Aktuelle Meldungen

  1. GEG-Novelle 2026: Planung stärken, Investitionen ermöglichen, Transformation umsetzen | © Adobe Stock
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    Eckpunktepapier der BAK zur anstehenden Novellierung des GEG

    GEG-Novelle 2026: Planung stärken, Investitionen ermöglichen, Transformation umsetzen

    Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entscheidet nicht nur über technische Anforderungen, sondern über Investitionsbereitschaft, Planungssicherheit und die Zukunftsfähigkeit einer Schlüsselbranche – und damit über Tempo und Qualität der Transformation im Gebäudebestand.

    Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer:

    „Die Transformation im Gebäudebestand gelingt nur mit klaren, verlässlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen, die im Planungsprozess wirken. Architektinnen und Architekten sorgen dafür, dass gesetzliche Vorgaben in konkrete, wirtschaftlich tragfähige Lösungen übersetzt werden. Eine GEG-Novelle, die diese Rolle stärkt, sichert Qualität, Investitionsbereitschaft und Wettbewerbsfähigkeit gleichermaßen.“


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