Wir begrüßen den vorgelegten Gesetzentwurf ausdrücklich.
Er ist aus unserer Sicht geeignet, das Ziel einfacheren, kostengünstigeren, innovativeren und damit auch klimafreundlicheren Planens und Bauens erreichen zu können.
Der Entwurf greift die wesentlichen Problembereiche auf, die im Bereich des Zivilrechts das Erreichen dieses Ziels bislang verhindert haben, und schlägt wegweisende, dabei aber ausgewogene und grundsätzlich hilfreiche Abhilfemaßnahmen vor.
zu dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz: „Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus(Gebäudetyp-E-Gesetz)“
Stellungnahme der Bundesarchitektenkammer und der Bundesingenieurkammer
Wir begrüßen den vorgelegten Gesetzentwurf ausdrücklich.
Er ist aus unserer Sicht geeignet, das Ziel einfacheren, kostengünstigeren, innovativeren und damit auch klimafreundlicheren Planens und Bauens erreichen zu können.
Der Entwurf greift die wesentlichen Problembereiche auf, die im Bereich des Zivilrechts das Erreichen dieses Ziels bislang verhindert haben, und schlägt wegweisende, dabei aber ausgewogene und grundsätzlich hilfreiche Abhilfemaßnahmen vor.