Auf diesen Seiten finden Sie Beiträge zum Studium der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung in Deutschland. Außerdem informieren wir zu Berufsanerkennung, Eintragung bei den Architektenkammern der Länder, Bauvorlageberechtigung und Titelschutz.
Keine Empfehlung für ein Studium Architektur an der IU Internationale Hochschule
Um Architekt oder Architektin zu werden, muss man Architektur studieren. Richtig? Richtig. Doch nicht überall, wo Architektur draufsteht, ist der Beruf Architekt oder Architektin drin. Die Berufsbezeichnung ist allein oder in einer Wortverbindung geschützt und darf nur bei einer Eintragung in eine Architektenkammer verwendet werden.
Die Bundesarchitektenkammer (BAKBAK Bundesarchitektenkammer) und die Länderkammern (LAK) erreichen derzeit gehäuft Anfragen von Studierenden der Hochschule IU International mit der Bitte um Stellungnahme, ob der dortige Studiengang Architektur die akademischen Voraussetzungen erfüllt, um anerkennungsfähig zu sein. Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass ein Fernstudium bzw. duales Studium nicht den Anforderungen für eine spätere Kammermitgliedschaft genügt. (Stand: Februar 2022)