Führen der Berufsbezeichnung
Die Berufsbezeichnungen: Architekt/-in, Innenarchitekt/-in, Garten- und Landschaftsarchitekt/-in und Stadtplaner/-in sind in Deutschland geschützt. Diese Berufsbezeichnung darf nur führen, wer bei einer Architektenkammer als Mitglied in die Architekten- und Stadtplanerliste eingetragen ist.
Die Voraussetzungen, um in Deutschland in einer der Fachrichtungen bei einer Länderarchitektenkammer eingetragen zu werden, sind bei Architektur eine Mindeststudiendauer im Vollzeitstudium von 4 Jahren (8 Semestern), bei den anderen Fachrichtungen eine Mindeststudiendauer im Vollzeitstudium von 3 oder 4 Jahren – je nach Bundesland. Geregelt ist dies in den Architektengesetzen der einzelnen Bundesländern. Die Kombination aus Hochschulabschluss mit mind. zwei Jahren der Berufspraxis in den wesentlichen Berufsaufgaben der jeweiligen Fachrichtung kann zur Eintragungsfähigkeit führen. Damit erwirbt man die volle Bauvorlageberechtigung für die Berufsaufgaben der Fachrichtung.
Um die Mindeststudienzeiten zu erreichen, empfehlen wir ein Bachelor- und Masterstudium möglichst konsekutiv in derselben Fachrichtung zu absolvieren, d.h. Architektur, Innenarchitektur, Garten- und Landschaftsarchitektur, Stadtplanung, damit es später mit der Eintragung keine Probleme gibt. Studieninteressierte sollten sich bei ihrer Länderarchitektenkammer rückversichern, ob der gewählte Studiengang später durch die Kammer anerkannt wird. Dies ist erforderlich, da unzählige Kombinationen im Bachelor-/Mastersystem möglich sind, insbesondere wenn man noch das ausländische Studienangebot bedenkt.
Empfehlungen zu den Eintragungsvoraussetzungen
Zur Präzisierung und bundesweiten Vereinheitlichung der Beurteilung der Eintragungsvoraussetzungen hat das Musterarchitektengesetz in einer Anlage zu § 4 fachrichtungsbezogen Kompetenzen und Berufsfelder aufgelistet. Die Bundesländer haben entsprechend dem MArchG Anlagen oder Rechtsvorschriften formuliert bzw. Satzungen gefordert, welche detailliertere Ausführungen machen, oder werden dies noch umsetzen. Erstrebenswert ist eine bundesweit weitgehend einheitliche Behandlung des Themas.
Aus diesen Gründen werden hiermit Empfehlungen für die ausbildungsbezogenen Eintragungsvoraussetzungen vorgelegt. Die vorliegenden Empfehlungen sind Ausarbeitungen der Länderarchitektenkammern und der Bundesarchitektenkammer für die einzelnen Fachrichtungen (Architekt/ in, Innenarchitekt/in, Landschaftsarchitekt/in, Stadtplaner/in).
Die folgenden Empfehlungen zu Eintragungsvoraussetzungen sollen zur Klärung beitragen, welche Kompetenzen, Kenntnisse und Fertigkeiten qualitativ und quantitativ zur Eintragung in die Architekten/innenliste berechtigen. Das Ergebnis informiert über den Umfang der Aufgaben der Fachrichtungen und stellt dar, welche vielfältigen Leistungen sie erbringen.