Um Architekt oder Architektin zu werden, muss man Architektur studieren. Richtig? Richtig. Doch nicht überall, wo Architektur draufsteht, ist der Beruf Architekt oder Architektin drin. Die Berufsbezeichnung ist allein oder in einer Wortverbindung geschützt und darf nur bei einer Eintragung in eine Architektenkammer verwendet werden.
Die Bundesarchitektenkammer (BAKBAK Bundesarchitektenkammer) und die Länderkammern (LAK) erreichen noch immer Anfragen von Studierenden der IU Internationale Hochschule GmbH mit der Bitte um Stellungnahme, ob der dortige Studiengang Architektur die akademischen Voraussetzungen erfüllt, um anerkennungsfähig zu sein.
Voraussetzungen zur Eintragung sind klar geregelt
Die Voraussetzung, um in Deutschland als Architektin oder Architekt bei einer Architektenkammer eines Bundeslandes eingetragen zu werden, ist eine Mindeststudiendauer im Vollzeitstudium der Architektur von 4 Jahren, also 8 Semestern.
Auf diese Mindeststudiendauer mit einem entsprechenden Hochschulabschluss folgt die mindestens zweijährige Berufspraxis als Voraussetzung für eine Eintragung. Mit dieser Eintragung erwirbt man das Recht, sich „Architekt“ oder „Architektin“ nennen zu dürfen sowie die damit verbundene volle Bauvorlageberechtigung.
Neue duale Bachelor-Studiengänge Architektur an der IU ab WS 2024/2025 sind akkreditiert
Die IU Internationale Hochschule hat sich hinsichtlich der dualen Studiengänge in Architektur um die Erfüllung der akademischen Voraussetzungen für die Eintragungsfähigkeit bei den Architektenkammern der Länder an einigen Standorten erfolgreich bemüht und stand dafür mit BAK und Länderarchitektenkammern sowie dem ASAP in regelmäßigem Kontakt.
Die dualen Bachelor-Studiengänge Architektur mit überarbeitetem Curriculum sind an den IU-Standorten Hamburg, Berlin, Frankfurt, München und später Stuttgart in diesem Jahr nach den Standards der Architektenkammern akkreditiert worden. Die Akkreditierung erfolgte standortbezogen unter Begutachtung der personellen, räumlichen und technischen Ausstattung und führte zu Auflagen, die nach Besichtigung der Studienstandorte nun erfüllt worden sind. Wer an diesen Standorten – und nur an diesen – zum Wintersemester 2024/2025 sein 8-semestriges Architekturstudium erstmals aufnimmt, geht damit den ersten Schritt zur Kammereintragung. Das duale Bachelor-Studium schließt mit dem „Bachelor of Arts, Architektur“ ab und der Studierende erlangt damit 180 ECTS. Für die Kammereintragung sind allerdings mind. 240 ECTS vorzuweisen, daher wären hier noch ein Master-Studium aufzusatteln und nachfolgend zwei Jahre Berufserfahrung unter Anleitung eines eingetragenen Architekten/in notwendig, um die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Architektenkammer als „Architekt/in“ zu erfüllen. Die IU hat zudem die Akkreditierung auch für den Masterstudiengang Architektur in Präsenz am Standort Hamburg erlangt, wird dieses Studium allerdings nach eigenen Angaben erst bei entsprechender Nachfrage anbieten.
Hinweis: Die zur Akkreditierung notwendige Verlängerung des dualen Bachelorstudiums auf 8 Semester an den genannten Standorten könnte zu dem Missverständnis führen, dass in Bundesländern, in deren Architektengesetze zur Erfüllung der akademischen Voraussetzungen für die Eintragung in die Architektenliste ein mindestens vierjähriges Vollzeitstudium ohne Bezug zu den zu erwerbenden ECTS-Leistungspunkten verankert ist, der Bachelorstudiengang der IU allein „kammerfähig“ erscheint. Das ist aber nicht der Fall, denn in den akkreditierten Studiengängen an den genannten Standorten können aufgrund des hohen Anteils an Praxiszeiten im dualen Studium maximal 180 ECTS erworben werden; für die Kammereintragung sind aber 240 ECTS erforderlich.
Nachhol-Angebot „Bachelor Architektur Plus“ für Bestandsstudierende
Mittlerweile hat die IU für die Studierenden im alten Modus (Vorgängerstudium ohne neue Akkreditierung) ein Ergänzungsangebot „Bachelor Architektur Plus“ geschaffen. Vertiefende Kurse in den Bereichen Baugeschichte, Bautypologie, Methodenkenntnis, Gebäudelehre, Gestaltung, Städtebau und Tragwerksplanung sollen Defizite des bisherigen Studiengangs gegenüber dem neu akkreditierten Studiengang ausgleichen. Studierende können dann an einem der Standorte des neu akkreditierten Studienganges ihren Bachelorabschluss erwerben, der regelmäßig die Voraussetzung für den Masterstudiengang und nach erfolgreichem Abschluss die akademischen Voraussetzungen zur Aufnahme in die Architektenliste bei den Architektenkammern ermöglicht. Die spätere Eintragung bei den Architektenkammern erfolgt im Rahmen einer Einzelfallprüfung. Wir weisen darauf hin, dass dieses Nachholprogramm für Bestandsstudierende ausdrücklich nicht Gegenstand der Neuakkreditierung war.
Die Entscheidung über die Kammereintragung liegt nach wie vor allein bei den unabhängigen Eintragungsausschüssen der Architektenkammern der Länder.
Zur außergerichtlichen Streitbeilegung in Konfliktfällen der IU mit Studierenden bzw. Praxispartnerinnen und -partnern bietet die IU ein Mediationsverfahren mit professioneller Begleitung an. Anfragen bitte unter mediation@iu.org.
Bislang führt nur der Weg über den Hochschulabschluss im Vollzeitstudium (Mindeststudiendauer 8 Semester, 240 ECTS-Leistungspunkte) zu einer Eintragung, wenn man die Kammermitgliedschaft und volle Bauvorlageberechtigung erlangen will. In einigen Bundesländern bestehen Ausnahmen für Meisterberufe aus dem Bauwesen.
Die Bundesarchitektenkammer (BAK) ist der Dachverband der 16 Architektenkammern der Länder. Die BAK führt keine Eintragungslisten und anerkennt keine Studienabschlüsse.
Stand: September 2024