Um Architekt oder Architektin zu werden, muss man Architektur studieren. Richtig? Richtig. Doch nicht überall, wo Architektur draufsteht, ist der Beruf Architekt oder Architektin drin. Die Berufsbezeichnung ist allein oder in einer Wortverbindung geschützt und darf nur bei einer Eintragung in eine Architektenkammer verwendet werden.
Die Bundesarchitektenkammer (BAKBAK Bundesarchitektenkammer) und die Länderkammern (LAK) erreichen noch immer Anfragen von Studierenden der IU Internationale Hochschule GmbH mit der Bitte um Stellungnahme, ob der dortige Studiengang Architektur die akademischen Voraussetzungen erfüllt, um anerkennungsfähig zu sein.
Voraussetzungen zur Eintragung sind klar geregelt
Die Voraussetzung, um in Deutschland als Architektin oder Architekt bei einer Architektenkammer eines Bundeslandes eingetragen zu werden, ist eine Mindeststudiendauer im Vollzeitstudium der Architektur von 4 Jahren, also 8 Semestern.
Auf diese Mindeststudiendauer mit einem entsprechenden Hochschulabschluss folgt die mindestens zweijährige Berufspraxis als Voraussetzung für eine Eintragung. Mit dieser Eintragung erwirbt man das Recht, sich „Architekt“ oder „Architektin“ nennen zu dürfen sowie die damit verbundene volle Bauvorlageberechtigung.
Neue duale Bachelor-Studiengänge Architektur an der IU ab WS 2024/2025 sind akkreditiert
Die IU Internationale Hochschule hat sich hinsichtlich der dualen Studiengänge in Architektur um die Erfüllung der akademischen Voraussetzungen für die Eintragungsfähigkeit bei den Architektenkammern der Länder an einigen Standorten erfolgreich bemüht und stand dafür mit BAK und Länderarchitektenkammern sowie dem ASAP in regelmäßigem Kontakt. Der vor dem Jahr 2023 akkreditierte 7-sem. duale Bachelorstudiengang Architektur und auch das Fernstudium Architektur genügten nicht den akademischen Anforderungen für eine spätere Kammermitgliedschaft. Nach Angaben der IU werden seit der Neuakkreditierung die alten Programme nicht weiterverfolgt und keine neuen Studienanfänger:innen aufgenommen.
Die dualen Bachelor-Studiengänge Architektur mit überarbeitetem Curriculum sind an den IU-Standorten Hamburg, Berlin, Frankfurt, München und Stuttgart nach den Standards der Architektenkammern akkreditiert worden. Die Akkreditierung erfolgte standortbezogen unter Begutachtung der personellen, räumlichen und technischen Ausstattung und führte zu Auflagen, die nach Besichtigung der Studienstandorte erfüllt worden sind. Wer an diesen Standorten seit dem Wintersemester 2024/2025 sein 8-semestriges Architekturstudium erstmals aufnimmt, geht damit den ersten Schritt zur Kammereintragung. Derzeit befinden sich auch die Standorte Düsseldorf und Leipzig im Akkreditierungsverfahren für ein duales Studienangebot. Das duale Bachelor-Studium schließt mit dem „Bachelor of Arts, Architektur“ ab und der Studierende erlangt damit 180 ECTS. Auch mit dem 6-sem. Fernstudium Bachelor Architektur, bei dem mehr als die Hälfte der Lehrveranstaltungen in Präsenz an verschiedenen Hochschulstandorten durchgeführt werden, erlangt man 180 ECTS. Für die Kammereintragung sind allerdings mind. 240 ECTS vorzuweisen, daher wären hier noch ein Master-Studium aufzusatteln und nachfolgend zwei Jahre Berufserfahrung unter Anleitung eines eingetragenen Architekten/in notwendig, um die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Architektenkammer als „Architekt/in“ zu erfüllen. Die IU hat die Akkreditierung auch für den Masterstudiengang Architektur in Präsenz am Standort Hamburg erlangt, wird dieses Studium allerdings nach eigenen Angaben erst bei entsprechender Nachfrage anbieten. Für Absolventen aus dem dualen Studienangebot der IU ist dabei wichtig zu wissen, dass sie i.d.R. nicht für Masterstudiengänge an Hochschulen zugelassen werden, die eine Ausbildung nach der UNESCOUNESCO United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization/ UIAUIA Union Internationale des Architectes International Union of Architects-Charta verfolgen (min. 5 Jahre ohne Praxisanteile).
Hinweis: Die zur Akkreditierung notwendige Verlängerung des dualen Bachelorstudiums auf 8 Semester an den genannten Standorten könnte zu dem Missverständnis führen, dass in Bundesländern, in deren Architektengesetze zur Erfüllung der akademischen Voraussetzungen für die Eintragung in die Architektenliste ein mindestens vierjähriges Vollzeitstudium ohne Bezug zu den zu erwerbenden ECTS-Leistungspunkten verankert ist, der Bachelorstudiengang der IU allein „kammerfähig“ erscheint. Das ist aber nicht der Fall, denn in den akkreditierten Studiengängen an den genannten Standorten können aufgrund des hohen Anteils an Praxiszeiten im dualen Studium maximal 180 ECTS erworben werden; für die Kammereintragung sind aber 240 ECTS erforderlich.
Ergänzungsangebot „Bachelor Architektur Plus“ für Bestandsstudierende wird eingestellt
Die IU bietet Studierenden des alten dualen Bachelorstudiums an, in den neuen Studiengang zu wechseln und dort die bereits erbrachten Leistungen anzuerkennen, so dass nach Durchführung zusätzlicher Leistungen ein Abschluss im neu akkreditierten dualen Bachelorstudiengang erworben werden kann. Das zeitweise von der IU angebotene Ergänzungsangebot für Studierende im alten dualen Bachelorstudiengang gibt es nach deren Angaben nicht mehr, es war auch nicht Gegenstand der Neuakkreditierung. Die IU hat zugesichert, hier für mehr Transparenz zu sorgen und die damals verwendete Bezeichnung „Bachelor Architektur Plus“ nicht mehr zu verwenden. Mit dem neu akkreditierten dualen Bachelorstudiengang erfüllen die Studierenden regelmäßig die Voraussetzung für den Masterstudiengang und nach erfolgreichem Abschluss die akademischen Voraussetzungen zur Aufnahme in die Architektenliste bei den Architektenkammern. Die spätere Eintragung bei den Architektenkammern erfolgt in Verbindung mit einer min. zweijährigen berufspraktischen Tätigkeit im Rahmen einer Einzelfallprüfung.
IU lässt Fernstudiengänge Bachelor/Master of Arts Architektur zum 30.9.2026 auslaufen
Die IU hat beschlossen, die Fernstudiengänge Bachelor of Arts Architektur und Master of Arts Architektur zum 30.9.2026 auslaufen zu lassen und das laufende Reakkreditierungsverfahren nicht weiter zu verfolgen. Nach Angaben der IU können alle eingeschriebenen Studierenden das Fernstudium in der Regelstudienzeit zuzüglich zwei Jahren absolvieren.
Bis zum 30.9.2026 können nur diejenigen ein Studium der Architektur (Bachelor oder Master) aufnehmen, die bereits einen Studienvertrag abgeschlossen haben. Nach dem 30.09. werden keine neuen Studierenden mehr in die Fernstudiengänge der Architektur aufgenommen. Die IU hat die betroffenen Studierenden der Fernstudiengänge Architektur darüber informiert.
Die Entscheidung über die Kammereintragung liegt nach wie vor allein bei den unabhängigen Eintragungsausschüssen der Architektenkammern der Länder.
Zur außergerichtlichen Streitbeilegung in Konfliktfällen der IU mit Studierenden bzw. Praxispartnerinnen und -partnern bietet die IU ein Mediationsverfahren mit professioneller Begleitung an. Anfragen bitte unter mediation@iu.org.
Bislang führt nur der Weg über den Hochschulabschluss im Vollzeitstudium (Mindeststudiendauer 8 Semester, 240 ECTS-Leistungspunkte) zu einer Eintragung, wenn man die Kammermitgliedschaft und volle Bauvorlageberechtigung erlangen will. In einigen Bundesländern bestehen Ausnahmen für Meisterberufe aus dem Bauwesen.
Die Bundesarchitektenkammer (BAK) ist der Dachverband der 16 Architektenkammern der Länder. Die BAK führt keine Eintragungslisten und anerkennt keine Studienabschlüsse.
Stand: April 2026