- „Die digitale Baustelle“ von BAK-Vizepräsident Martin Müller
- „Digitaler Bauantrag: neues Tool di.BAStAI prüft Bauvorlageberechtigung“ mit Matthias Pfeifer und Dr. Martin Kraushaar
- „Herstellerunabhängige BIM-Elemente“ von Stephan Weber
- „BIM für Architekten – Digitalisierung und Bauen im Bestand“ erschienen
- 1. Regionalkonferenz Digitalisierung
- 1. What is artificial intelligence?
- 10 Fragen 10 Antworten zu KI
- 10. What happens next? What does the planning community want to see in the future use of AI?
- 2. In what ways can AI systems support planning activities in architectural offices and what areas of application for AI in planning already exist?
- 3. How will AI change work and planning processes?
- 3. Regionalkonferenz Digitalisierung
- 4. What are the advantages and disadvantages of using AI in architecture firms?
- 5. How will we design in the future? What role will architects play in this?
- 6. What does the implementation of AI systems in the office look like and will training be necessary?
- 7. What about the availability of data, data protection and copyright?
- 8. Who is liable for errors that occur when architects use AI?
- 9. What new business models does AI make conceivable for architecture firms?
- Auf IT gebaut 2024
- Auf IT gebaut 2025
- Ausbildung und Studium an Universitäten und Hochschulen
- BIM – Wo stehst du? Standortbestimmung und Perspektive
- BIM bleibt Mammutaufgabe
- BIM Fortbildung: Ablauf, Vorkenntnisse, Software
- BIM im Architekturstudium
- BIM im Bestand
- BIM im Studium: zwischen Theorie und Praxis
- BIM-Standard
- BIM-Tage Deutschland
- buildingSMART-Anwendertag am 4. Mai
- CO2-Berechnung: Wie sie für Architekturbüros leichter werden soll
- Das ist der Titel der Seite
- Der digitale Weg zur Baugenehmigung: Referenzprozess gibt Orientierung
- Die Digitalisierung ist kein Selbstzweck
- Digital Mondays 2021
- Digital Mondays: Neue Staffel zu KI
- digitalBAU 2022 in Köln
- digitalBAU 2024
- digitalBAU conference & networking 2023
- Digitale Startups für Architektur- und Ingenieurbüros
- Digitaler Bauantrag: Forderungen und Angebote der Architektenkammern
- Fokusgespräch KI
- job opportunities | Job Angebote
- KI im Architekturbüro: Urheberrecht und Haftung
- KI in der Architektur und auf der Baustelle
- KI in der Architektur: „Es kommen neue Aufgaben auf uns zu“
- Lern German | Deutsch lernen
- Mit digitaler Planung zu nachhaltigen Gebäuden
- Nachhaltigkeit digitalisieren
- Neue Wege zu BIM im Studium
- Praxis-Talk: KI im Hochbau
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- Wie weit ist der digitale Bauantrag?
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- Wahlprüfsteine 2017
- Baukulturwerkstätten Kooperation mit der Bundesstiftung Baukultur
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- Kooperation mit dem Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau
- Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen
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- Deutscher Architektentag 2015 in Hannover
- Deutscher Architekturpreis 2015
- Architekturqualität im kostengünstigen Wohnungsbau
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- Strukturbefragung selbstständig tätiger Kammermitglieder 2019
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- Gender-Pay-Gap in Architekturberufen 2020 und 2022
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- Studium Architektur an der IU Internationale Hochschule
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- Wahlprüfsteine 2021
- 1. Gesellschaftlichen Zusammenhalt durch soziale Bodenpolitik und bezahlbaren Wohnraum fördern
- 10. Praxisgerechte Standards als Grundlage für Planung sichern
- 11. Export von Planungsleistungen fördern
- 12. Planen und Bauen innerhalb der Bundesregierung konzentrieren
- 2. Integrierte Entwicklungskonzepte in Städten und Regionen stärken
- 3. Klimaschutz und Ressourcenschonung vorantreiben
- 4. Städte klimaresilient entwickeln
- 5. Digitalisierung des Planungs- und Bauwesens praxisnah umsetzen
- 6. Die Freiberuflichkeit stärken
- 7. Qualität der gestalteten Umwelt durch qualifizierte Planende sichern
- 8. Honorarordnung zukunftsfest machen
- 9. Vergabe öffentlicher Aufträge qualitätsorientiert gestalten
- Wahlprüfsteine 2021
- Positionen
- Stellungnahmen
- Kontakt und Presseverteiler
- Architekten
- ifo Bundesländer
- Politik und Praxis
- Klima, Energie und Ressourcen
- Digitalisierung
- Für Planende: Digital durchstarten
- Künstliche Intelligenz
- 1. Was ist Künstliche Intelligenz?
- 2. Wie können KI-Systeme planerische Tätigkeiten im Architekturbüro unterstützen und welche Anwendungsbereiche für KI in der Planung gibt es bereits?
- 3. Wie wird KI Arbeits- und Planungsprozesse verändern?
- 4. Was sind Vor- und Nachteile der Nutzung von KI im Architekturbüro?
- 5. Wie wird in Zukunft entworfen? Welche Rolle nehmen Architektinnen und Architekten dabei ein?
- 6. Wie sieht die Implementierung von KI-Systemen im Büro konkret aus und werden Schulungen erforderlich sein?
- 7. Wie verhält es sich mit der Verfügbarkeit von Daten, Datenschutz und Urheberrecht?
- 8. Wer haftet für Fehler, die beim Einsatz von KI durch Architektinnen und Architekten entstehen?
- 9. Welche neuen Geschäftsmodelle macht KI für Architekturbüros denkbar?
- 10. Wie geht es weiter? Was ist aus Sicht der Planerschaft hinsichtlich der zukünftigen Nutzung von KI wünschenswert?
- BIM-Standard deutscher Architekten- und Ingenieurkammern
- Leitfäden „BIM für Architekten“
- „BIM-Einführung: Vorbereitung, Anforderungen, Fortbildung“
- BIM-Büroimplementierung
- Digitalisierung und Bauen im Bestand
- Förderungen zur Digitalisierung
- Regionalkonferenz Digitalisierung und andere Veranstaltungen
- Insights
- Glossar
- Künstliche Intelligenz
- Für berufspolitisch Aktive: Initiativen zur Digitalisierung
- Für die öffentliche Hand: Die BAK informiert und begleitet
- Newsletter Digitalisierung
- Für Planende: Digital durchstarten
- Recht
- Transparenzregister
- HOAI
- Architektenvertragsrecht
- Vergabe
- 1. Wieso ist die Frage eines alternativen Beschaffungskonzepts für die Vergabe von Planungsleistungen von Bedeutung?
- 2. Ergibt sich aus der Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV nicht zwangsläufig, dass jetzt alle Planungsleistungen zu addieren sind?
- 3. In welchem Verhältnis steht das alternative Beschaffungskonzept zu der bisher üblichen Ermittlung des Auftragswertes?
- 4. Nach § 3 Abs. 6 Satz 2 VgV können Planungs- und Bauleistungen getrennt oder gemeinsam vergeben werden. Schließt die Alternative der „gemeinsamen Vergabe“ eine Fachlosbildung denn nicht zwangsläufig aus?
- 5. Welchen Sinn hat dann der § 3 Abs. 6 Satz 2 VgV überhaupt?
- 6. Nach § 111 Abs. 5 GWB darf die Entscheidung, einen Gesamtauftrag oder getrennte Aufträge zu vergeben, nicht zu dem Zweck getroffen werden, die Auftragsvergabe von den Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen auszunehmen. Wird denn mit dem alternativen Beschaffungskonzept das Oberschwellenvergaberecht nicht in unzulässiger Weise umgangen?
- 7. Wie ist weiter zu verfahren, wenn nach dem alternativen Beschaffungskonzept der Schwellenwert in Höhe von 5,538 Mio. Euro nicht erreicht wird? Nach welchem Recht werden die einzelnen Aufträge vergeben?
- 8. Wie sieht es aus, wenn der Schwellenwert in Höhe von 5,538 Mio. Euro erreicht oder überschritten wird? Wenn es sich bei der gemeinsamen Vergabe von Planungs- und Bauleistungen beim alternativen Beschaffungskonzept um einen Bauauftrag handelt, müssten dann nicht auch die Planungsleistungen nach der VOB/A-EU vergeben werden?
- 10. Das klingt theoretisch schön und gut. Aber wie soll beim alternativen Beschaffungskonzept z.B. der Gesamtauftragswert unter Einbeziehung der maßgeblichen Planungs- und Bauleistungen geschätzt werden, wenn die Bauleistungen im Einzelnen dann doch erst später vergeben werden sollen?
- 12. Muss bei der Ausschreibung angegeben werden, dass nach dem alternativen Beschaffungskonzept verfahren und der Schwellenwert von 5,538 Mio. Euro herangezogen wurde?
- 13. Kann mit dem alternativen Beschaffungskonzept auch ein Stufenvertrag für die Planungsleistungen ausgeschrieben werden?
- 14. Kann das alternative Beschaffungskonzept bei allen Bauvorhaben angewendet werden?
- 15. Gibt es Urteile, die die Anwendung des alternativen Beschaffungskonzepts als vergaberechtskonform bestätigen?
- Wettbewerbswesen
- Baulandmobilisierungsgesetz
- Schlichtung
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- Europäische Woche der Regionen und Städte 2019
- EUSEW 2019 in Brüssel
- BAK-Vorstandssitzung und Begleitveranstaltungen am 26. und 27.6.2018 in Brüssel
- EU-Verbindungsbüro der BAK in Brüssel
- EUSEW 2018 in Brüssel
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- BAK-Europaseminar am 13.9.2017
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- Besuch des BAK-Vorstands und Energie-Workshop bei der Europäischen Kommission
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- Neue EU-Kommission: BAK-Pressemitteilung zu Kultur
- Neues Europäisches Bauhaus
- Europäisches Jahr des kulturellen Erbes 2018
- Leipzig Charta
- Davos Declaration of Baukultur 2018
- Erklärung von Innsbruck: „Achieving Quality in the Built Environment“
- Erklärung von Leeuwarden zur Umnutzung und Wandel des gebauten Erbes
- Partnerverbände international
- Bundeskammerversammlung verabschiedet Resolution zum „Neuen Europäischen Bauhaus“
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- Qualität und Baukultur
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- Der Podcast der Bundesarchitektenkammer
- Erprobung in der Praxis
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- Verantwortung in Krisenzeiten
- Lebenswerte Stadt
- Gespräch mit Barbara Ettinger-Brinckmann / Präsidentin der BAK
- Interview with Dorte Mandrup / Architect
- Gespräch mit Anne Lampen / Architektin, Büroinhaberin
- Gespräch mit Dirk Messner / Präsident des Umweltbundesamtes
- Gespräch mit Reiner Nagel / Vorstandsvorsitzender der Bundesstiftung Baukultur
- Gespräch mit Jürgen Dusel / Bundesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen
- Relevanz – Räume prägen
- Gespräch mit Barbara Ettinger-Brinckmann / Präsidentin der Bundesarchitektenkammer
- Gespräch mit Rahel Jaeggi, Philosophie-Professorin der HU Berlin
- Gespräch mit Riklef Rambow
- Gespräch mit Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes VdK
- Gespräch mit Claudia Meixner / Frankfurter Büro Meixner Schlüter Wendt
- Gespräch mit Reinier de Graaf / OMA Rotterdam
- Deutsches Architektenblatt
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- 10 Gründe für die HOAI
- FAQ zu betriebswirtschaftlichen Aspekten
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