Die ständige Entwicklung neuer Techniken fordert auch von Architektinnen und Architekten aller Disziplinen eine kontinuierliche Fortbildung und damit Erweiterung und Aktualisierung wichtiger Kenntnisse. Nur wer auf dem Stand des Wissens ist, kann verantwortungsbewusst und zukunftsorientiert tätig sein. Die Pflicht zur Fortbildung ist deshalb in den Architektengesetzen der Länder verankert. Die Architektenkammern der Länder haben für die Fortbildung ihrer Mitglieder Institute und Akademien eingerichtet, die ein sehr vielfältiges und umfangreiches Angebot für die Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung bieten.
Die Fortbildungseinrichtungen der Länderarchitektenkammern
Besuchen Sie das gemeinsame Portal der Architektenkammern zur Fort- und Weiterbildung: