Bundesarchitektenkammer e.V.
Kurzportrait
Die Bundesarchitektenkammer e.V. (BAKBAK Bundesarchitektenkammer) ist ein Zusammenschluss der 16 Länderarchitektenkammern in Deutschland. Sie vertritt auf nationaler und internationaler Ebene die Interessen von rund 140.000 Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Auch wenn Architekten- und Bauordnungsrecht grundsätzlich Ländersache sind, fallen viele Entscheidungen in Berlin oder Brüssel.
Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen zählen wie Rechtsanwältinnen, Ärzte oder Apothekerinnen zu den Freien Berufen. Deren Titel sind gesetzlich geschützt. Nur wer bei der Architektenkammer seines Bundeslandes registriert ist, darf als Architekt oder Architektin, Garten- und Landschaftsarchitekt oder -architektin, Innenarchitekt oder Innenarchitektin, Stadtplaner bzw. Stadtplanerin firmieren. Die Zugangsregeln variieren von Bundesland zu Bundesland. Das Kammersystem garantiert jedoch, dass alle zugelassenen Planerinnen und Planer über ein hohes Ausbildungs- und Qualifikationsniveau verfügen. Nicht zuletzt deshalb werden die Qualitäten von Architektur- und Planungsleistungen „Made in Germany“ auch im Ausland hoch geschätzt.
Die berufspolitische Arbeit der Bundesarchitektenkammer konzentriert sich auf die beruflichen Rahmenbedingungen für die Disziplinen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung. Jährlich zur Bundeskammerversammlung im September wird der Jahresbericht der Bundesarchitektenkammer veröffentlicht. Im Vordergrund stehen zur Zeit Themen wie die Rolle der planenden Berufe bei der Klima- und Bauwende, die schwierige Haftungssituation, das Vergaberecht einschließlich der Förderung des Wettbewerbswesens, sowie Fragen der Normung und die Fortentwicklung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIHOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
Die 140.930 eingetragenen Kammermitglieder in den 16 Architektenkammern der Länder setzen sich wie folgt zusammen:
Die Fachreferate der Bundesarchitektenkammer
Deutsches Architektenblatt
Das „Deutsche Architektenblatt“ ist die monatlich erscheinende Mitgliedszeitschrift der Bundesarchitektenkammer und der Länderarchitektenkammern und hat sich zu einem Magazin profiliert. Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen reflektieren über ihre beruflichen Herausforderungen und Erfolge und stehen im Dialog mit Kolleginnen und Kollegen und einer interessierten Fachöffentlichkeit.
Die Online-Ausgabe hat sich als wichtige Informations- und Kommunikationsplattform etabliert.
Sponsoringleitlinien der BAK (2023)
Wenn die BAK bei Veranstaltungen mit Partnern aus der Industrie und Wirtschaft zusammenarbeiten und finanzielle Beteiligung ermöglichen, so findet dies im Rahmen klarer Sponsoringleitlinien statt.
Aus der Präambel: „Angesichts der vielfältigen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen der BAK und der damit zusammenhängenden Finanzierungsfragen sehen Präsidium und Vorstand der BAK die Notwendigkeit, die Zulä sigkeit von Sponsoring und anderer Zuwendungen Dritter in Leitlinien zu regeln.“