Der Begriff Stadt steht für ein komplexes von Funktionen, Räumen, Prozessen, Beziehungen, Werten und Bedeutungen. Zunehmend verflechten sich Stadt und Land, Dorf und Region zu Stadtlandschaften.
Private und öffentliche Räume zum Wohnen und Arbeiten, für Kultur und Freizeit sind durch eine komplexe Infrastruktur vernetzt.
Die Stadt ist Lebens- und Aktionsraum für ihre Bürger. In ihrem Erscheinungsbild spiegelt sich Baugeschichte, werden Wachstum und Verfall sichtbar. Offenheit und Dichte, Öffentlichkeit und Privatheit, Verwurzelung und Mobilität, Kontinuität und Veränderung formen das dynamische Umfeld für kulturellen Reichtum der Gesellschaft. Voraussetzung für ihre positive Entwicklung ist die Bewahrung und Fortentwicklung der Baukultur, in der die Stadtplanungskultur und die Stadtgestaltqualität fest verankert sind.
Die räumlich-bauliche Gestaltungsaufgabe der Stadtplanung umfassen ökologische, technische, wirtschaftliche, soziale und ästhetische Inhalte ebenso wie die spezifischen städtebaulichen Bedingungen für Wohnen und Arbeiten, Kultur und Freizeit.
Stadtplanerinnen und Stadtplaner sind im konzeptionellen, gestalterischen oder wissenschaftlichen Bereich als Planer, Forscher, Lehrer, Berater oder Gutachter tätig. Sie erarbeiten Szenarien, bereiten Entscheidungen vor, beraten die Politik. Sie koordinieren, moderieren, integrieren. In ihrer planerischen und beratenden Tätigkeit sind sie stets den Interessen der Gemeinschaft verpflichtet.
Berufsbild – Tätigkeitsfelder
Stadtplanerinnen und Stadtplaner finden ihre Aufgaben auf vielen Ebenen in Behörden des Bundes, der Länder und Kommunen oder in freien Planungsbüros. Sie sind für öffentliche und private Auftraggeber tätig. Eine wesentliche Berufsaufgabe ist die Erarbeitung städtebaulicher Pläne. Räumlich-gestalterische Fähigkeiten sind eine wichtige Voraussetzung für die Ausübung des Planerberufes. Stadtplanerinnen und Stadtplaner müssen in der Lage sein, städtebauliche Ziele mit ihren Auswirkungen formal und inhaltlich eindeutig und für Fachkreise und Öffentlichkeit verständlich darzustellen. Für den Ausgleich unterschiedlichster Interessen ist eine hohe soziale Kompetenz unabdingbar.
Die Stadtplanung stützt sich weitgehend auf rechtliche Grundlagen, insbesondere auf das Bau- und Planungsrecht. In der so genannten formellen Planung ist sei den gesetzlichen Vorgaben zwingend verpflichtet und schafft Rechtssicherheit. Die so genannte informelle Planung weist unterschiedliche, rechtlich nicht vorgeschriebene Planinhalte auf. Mit der Gestaltungsplanung nehmen insbesondere die auf architektonischer Grundlage ausgebildeten Stadtplaner ein wichtiges Arbeitsfeld im Rahmen der informellen kommunalen Planung wahr.
In der Stadtforschung übernehmen Stadtplanerinnen und Stadtplaner Aufgaben an Universitäten und Hochschulen oder erarbeiten stadtplanerische und städtebauliche Fachbeiträge. Ein weiteres Arbeitsfeld ist die Beratung von Kommunen und Bürgern in stadtplanerischen und stadtgestalterischen Fragen. Im Rahmen der Projektsteuerung bereiten Stadtplaner Beteiligungsverfahren vor, moderieren und organisieren. Prozessgestaltung und –management gewinnen in der Stadtplanung an Bedeutung, ebenso die Projektentwicklung sowie die Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungspläne im Auftrag privater Investoren.
Ausbildung
Gesellschaftliche Entwicklungen verändern das Berufsbild und erweitern die Qualifikationserfordernisse in der Stadtplanerentwicklung. Sichtbar wird das an unterschiedlichen Studiengängen, die Hochschulen und Universitäten für das Studium der Stadtplanung oder des Städtebauens, der Stadt- und Regionalplanung oder der Raumplanung anbieten.
Zu einem qualifizierten Studienabschluss können gegenwärtig folgende Wege führen:
- ein Vollstudium im eigenständigen Studiengang (Stadtplanung, Stadt- und Regionalplanung)
- ein Studienschwerpunkt Städtebau oder Stadtplanung im Rahmen der Studiengänge Architektur oder Raumplanung
- ein Aufbaustudium der Stadtplanung / des Städtebaus nach dem Abschluss eines fachverwandten Grundstudienganges.
Neuere Bemühungen um die Einführung gestufter, zeitlich aufeinander folgender Studiengänge zielen darauf ab, differenzierte Studienangebote zu fördern und Kompatibilität mit weit verbreiteten internationalen Studiensystemen herzustellen. Neue gestufte Studiengänge, die für Stadtplanerinnen und Stadtplaner zu einem Master-Abschluss führen und somit das geforderte fachlich-inhaltliche Leistungsprofil erfüllen, müssen allerdings ihre Konkurrenzfähigkeit gegenüber den traditionellen Abschlüssen (Diplom) erst unter Beweis stellen.
Unabhängig vom Abschlussgrad (Diplom, Master) muss das Lehrangebot aller Studiengänge, die zur Eintragung in die Stadtplanerlisten der Architektenkammern der Länder berechtigen, den Anforderungen des Berufsbildes gerecht werden:
- Theorie und Geschichte kommunaler und regionaler Entwicklung
- Raumordnung, Regional- und Landesplanung, Stadtplanung
- Städtebau, Stadtgestaltung und städtebauliche Gebäudelehre
- ökologische und technische Grundlagen der Stadtplanung
- sozialwissenschaftliche und ökonomische Grundlagen der Stadtplanung
- Rechtliche Grundlagen, Instrumente und Verfahren der Stadtplanung
- Methoden und Techniken der Bestandserfassung und der Darstellung
- Prozessgestaltung und Management in der Stadtplanung
Praxis – Weiterbildung – Fortbildung
Die berufsgerechte Ausübung stadtplanerischer Tätigkeit wird gewährleistet:
- durch einen qualifizierten Hochschulabschluss
- durch Weiterbildung
- durch Fortbildung
Die Architektenkammern der meisten Bundesländer führen eigene Mitgliederlisten für die Fachrichtung Stadtplanung. Die Eintragung in die Listen – und damit die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Stadtplaner“ und „Stadtplanerin“ – setzt neben einer qualifizierten Ausbildung eine zweijährige praktische Tätigkeit mit begleitender Weiterbildung voraus. Zudem sind alle eingetragenen Kammermitglieder zu einer fachlichen Fortbildung für die gesamte Zeit der Berufsausübung verpflichtet. Auf diese Weise werden dien in der Ausbildung erworbenen Berufsfähigkeiten zur Sicherung von Planungsqualität, Planungskultur und Verbraucherschutz vervollständigt.
Die praktische Tätigkeit und die Weiterbildung sollen in folgenden Berufsfeldern stattfinden:
- gestaltende Stadtentwicklung (Ausarbeitung städtebaulicher Pläne wie Stadtentwicklungsplanungen, städtebauliche Rahmenpläne, städtebauliche Gestaltungspläne, Bestandsanalyse, Standortuntersuchungen etc.)
- technische und ökologische Stadtplanung (wie Bauleitplanungen, Erschließungsplanungen, Ausgleichsplanungen etc.)
- wirtschaftliche und soziale Stadtplanung (wie Sanierung, Entwicklungsmaßnahmen, Sozialplanung, Satzungen etc.)
- koordinierende Lenkung, Betreuung, Beratung und Überwachung der Planung und Ausführung (wie Verfahrensbetreuung, Moderation, Projektentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit, Koordination der Beteiligten etc.)
Die Fortbildung trägt als berufsbegleitende Qualifizierung dem Grundgedanken vom lebenslangen Lernen Rechnung. Fortbildungsmaßnahmen werden von den Akademien der Architektenkammern und anderen Fortbildungsträgern angeboten.
Quelle: Der Text entstand in Anlehnung an die Broschüre „Stadt braucht Stadtplaner“ der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.
Die Gesamtzahl der berufstätigen Stadtplanerinnen und Stadtplaner in der Bundesrepublik beträgt 7.154 (Stand: 01.01.2024).