In allen EUEU Europäische Union-Staaten bestehen staatliche Regelungen für den Berufszugang und die Berufsausübung von Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen, da ihre Leistungen die Sicherheit und das Wohlbefinden der Menschen maßgeblich prägen.
Als Angehörige der Freien Berufe sind sie der auch vom Europäischen Gerichtshof anerkannten Definition verpflichtet: „Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.
Berufsständische Selbstverwaltung stärken
Zum Schutz der Verbraucher, zur Sicherung der Qualifikation der Berufsangehörigen und damit der Qualität der von ihnen geschaffenen Vertrauensgüter und nicht zuletzt im Interesse einer geordneten, zukunftsgerichteten Entwicklung von Architektur und Stadtplanung sind Regulierungen des Berufsstandes erforderlich. Aus diesem Grund verfügen Deutschland und viele andere EU Mitgliedsstaaten über ein staatlich verankertes Regulierungssystem in Form angemessener und ineinandergreifender Regelungen, die der weitreichenden Verantwortung der Architekten und Stadtplaner und den staatlich verfolgten Qualitätszielen gerecht werden. Die Aufgaben der Architekten sind in Deutschland umfangreicher als in fast allen anderen europäischen Ländern: Von der Vorplanung über die Genehmigungs- und Ausführungsplanung sind sie in der Regel zusätzlich in die Ausschreibungs- und Vergabeprozesse, sowie als Hauptverantwortliche in die Bauleitung eingebunden.
Hinsichtlich der Deregulierungsbestrebungen der EU-Kommission bei den nationalen Regelungen des Berufszugangs setzt sich die Bundesarchitektenkammer mit den Architektenkammern der Länder für die Wahrung des bestehenden und funktionstüchtigen Systems in Deutschland ein. Die Architekten bekennen sich zum europäischen Binnenmarkt. Dabei sollen jedoch die berufsständische Selbstverwaltung in den freien Berufen sowie bewährte Regelungen des Berufszugangs erhalten bleiben.