Das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland wurde am 22.6.2021 im Bundesgesetzblatt I verkündet. Es trat am 23.6.2021 in Kraft.
Das Gesetz geht auf den Entwurf der Bundesregierung im November 2020 zurück. Der Entwurf basiert auf den Empfehlungen der Baulandkommission und soll u. a. die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden im Bauplanungsrecht stärken. Im Außenbereich können Flächen befristet bis Ende 2022 in das beschleunigte Verfahren einbezogen werden und es gilt dort künftig die neue Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“.
Die Bundesarchitektenkammer unterstützt die Empfehlung der Baulandkommission an die Kommunen, alle bestehenden Instrumente des Planungsrechts bedarfsorientiert einzusetzen, d. h. die Instrumente des besonderen Städtebaurechts wie Baugebote, städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen und Verträge konsequent umzusetzen.
Auszug aus der Stellungnahme der Bundesarchitektenkammer zum Baulandmobilisierungsgesetz