Die HOAIHOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ist nicht tot. Im Gegenteil: sie bleibt Grundlage und Orientierung für Planungsleistungen und ihren Wert. Den Wegfall der Verbindlichkeit der Höchst- und Mindestsätze begründete der EuGHEuGH Europäischer Gerichtshof mit Urteil vom 4.7.2019 (C-377/17) mit der Tatsache, dass Planungsleistungen grundsätzlich von jedem Dienstleister erbracht werden könnten, auch ohne Nachweis einer entsprechenden Qualifikation. Das Fazit aus diesem Urteil kann nur lauten: Planungsleistungen gehören ausschließlich in die Hände entsprechend ausgebildeter Fachleute. Deshalb ist es so wichtig, dass wir als Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen selbstbewusst kommunizieren, dass Planung ihr Geld wert ist.