Rund 60 Prozent aller eingetragenen Architektinnen und Architekten der Fachrichtungen Hochbau, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung stehen in Deutschland in einem Angestellten- oder einem Beamtenverhältnis. Der Anteil kann je nach Bundesland leicht variieren. Es waren z. B. zu Beginn des Jahres 2020 insgesamt 79.564 der bundesweit 135.846 eingetragenen Architekten.
Sie arbeiten als Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner zu etwa 75 Prozent in der Privatwirtschaft und zu etwa 25 Prozent im öffentlich-rechtlichen Dienst. Wie auch die freischaffenden Architekten unterliegen sie als Freiberufler bestimmten Qualitäts- und Berufsgrundsätzen.
Das Verhältnis zwischen den angestellten und beamteten Architekten und ihren Arbeitgebern ist in der Regel von der arbeitsrechtlich begründeten, typischen Über- und Unterordnung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geprägt. So kann es beispielsweise in der urheberrechtlichen Beurteilung der Frage, wer bei Veröffentlichungen als Verfasser genannt wird, zu gegensätzlichen Einschätzungen kommen.
Ebenso klärungsbedürftig ist die Frage, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungen der Architekten vom Arbeitgeber zu finanzieren und als Arbeitszeit anzuerkennen sind. Für Berufsanfänger ist besonders wichtig, in allen Bereichen und für alle Tätigkeiten eingesetzt zu werden, die für eine Mitgliedschaft in den Architektenkammern Voraussetzung sind.
Auch im Verhältnis zwischen den angestellten oder beamteten Architekten zu den freischaffenden Architekten besteht Abgrenzungs- und Regelungsbedarf: Zwar sind die Interessen aller Architekten gegenüber der politischen Willensbildung, der berufsspezifischen Gesetzgebung, anderen Interessensverbänden z.B. Bauwirtschaft identisch.
Die Versuche, teilweise begründet durch europäische Rechtsetzung, Qualitätsmaßstäbe der Berufszulassung auszuhöhlen, die HOAIHOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure abzuschaffen usw. müssen im Interesse aller Architekten abgewehrt werden. Doch zu erörtern ist etwa die Frage, wie zu bewerten ist, dass immer mehr Angestellte von planenden und bauenden Gesellschaften Architekturleistungen übernehmen?
Damit über diese und andere Fragen ein offener Diskurs stattfinden kann, ist es sinnvoll, dass die nichtselbständigen Architekten sich als Gruppe erkennen und Foren zur Diskussion und Entwicklung eigener Ideen gründen.
In der Online Ausgabe des Deutschen Architektenblattes (DABDAB Deutsches Architektenblatt) ist im Juni 2021 durch Initiative des BAKAusschusses für die Belange der angestellten und beamteten Architekten ein Artikel „Der öffentliche Bauherr braucht wieder mehr Fachleute! Über die Rolle von Architekt*innen im öffentlichen Dienst“ erschienen.
Die Architektenkammer Rheinland Pfalz hat einen Info-Flyer „Mehr Kompetenz, Fachspezifische Besetzung von Stellen im öffentlichen Dienst“ herausgegeben.