Hier finden Sie die Stellungnahmen der Bundesarchitektenkammer zum Thema Digitalisierung im Planen und Bauen.
Stellungnahme von BAKBAK Bundesarchitektenkammer und BIngKBIngK Bundesingenieurkammer zum Registermodernisierungsgesetz
Die Bundesregierung plant die Einführung einer Identfikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung für ein registerübergreifendes Identitätsmanagement. Dies betrifft bei den Länderarchitektenkammern nicht nur die Verwaltungsvorgänge für die eigenen Mitglieder, sondern auch den erleichterten Zugang für Bürger,Bauherren und öffentliche Stellen, die sich aus den von den Kammern geführten Registern informieren möchten. Im Februar 2021 haben BAK und BIngK eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf für ein Registermodernisierungsgesetz des Bundestages abgegeben. Darin haben die Planerkammern auch noch einmal auf die digitale bundeweite Auskunftsstelle der Architekten- und Ingenieurkammern „di.BAStAI“ verwiesen.
BAK-Stellungnahme zum Thema Künstliche Intelligenz gegenüber der Europäischen Kommission
Die Europäische Kommission hat am 19.2.2020 ihre Strategie für die Gestaltung der digitalen Zukunft Europas vorgelegt, zu der auch das Weißbuch Künstliche Intelligenz gehört. In diesem Zusammenhang lief bis Ende Mai 2020 eine öffentliche Konsultation. Die BAK hat fristgerecht zum 20.5.2020 eine Stellungnahme eingereicht, um die Interessen der Planenden in Deutschland zum Thema KIKI Künstliche Intelligenz der Europäischen Kommission gegenüber zu kommunizieren.
BAK-Stellungnahme gegenüber dem Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen des Deutschen Bundestages
Am Mittwoch, dem 15.1.20, fand eine öffentliche Anhörung zum Thema „Digitalisierung des Planens und Bauens“ statt, an der BAK-Vizepräsident Martin Müller als geladener Sachverständiger teilgenommen hat. Das Referat Digitalisierung hat in Abstimmung mit der Steuerungsgruppe Digitalisierung am 10.1.20 fristgerecht eine BAK-Stellungnahme zur Digitalisierung im Planen und Bauen gegenüber dem Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen des Deutschen Bundestages eingereicht.
BAK-Stellungnahme zur Änderung der Musterbauordnung (MBO) und Musterbauvorlageverordnung (MBauVorlV)
Die Bauministerkonferenz hat im September 2019 beschlossen, dass die Musterbauordnung und die Musterbauvorlageverordnung angepasst werden soll, um die Digitalisierung der bauaufsichtlichen Verfahren zu erleichtern. Das Referat Digitalisierung der BAK hat in Abstimmung mit den Ad-hoc-Arbeitsgruppen „Digitaler Bauantrag“ (Federführung+ durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen) und „Kammerseitige Datenbankstruktur“ (Federführung+ durch die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen) sowie der Bundesingenieurkammer am 20.12.19 fristgerecht eine Stellungnahme bei der Fachkommission Bauaufsicht eingereicht.