Die Architektengesetze der einzelnen Bundesländer definieren die Berufsaufgabe von Innenarchitektinnen und Innenarchitekten im Grundsatz wie folgt:
Berufsaufgaben sind insbesondere die
- gestaltende
- technische
- wirtschaftliche
- ökologische und
- soziale Planung
Berufsaufgaben
Berufsaufgaben sind insbesondere die Herstellung und Gestaltung von Innenräumen und den damit verbundenen baulichen Änderungen von Gebäuden.
Innenarchitektur umfasst den Innenausbau, die Einrichtung und die Ausstattung von Neubauten sowie den Umbau, den Innenausbau, die Einrichtung und die Ausstattung von Gebäuden im Bestand, sowie die räumliche Erweiterung und Ergänzung vorhandener Objekte, Umnutzungen auch mit Nutzungsänderungen, Modernisierungen, Sanierungen, Entkernungen und Revitalisierungen.
Ihre fachliche Qualifikation und Sensibilität für das Planen und Gestalten im Neubau und Bestand, ihre Ausbildung und Erfahrung befähigen Innenarchitekten und Innenarchitektinnen, mit umfangreichen und diffizilen Ausbaumaßnahmen das direkte Umfeld der Menschen entsprechend deren Bedürfnissen und Ansprüchen zu planen und begleitend umzusetzen.
Dies schließt je nach Bedarf auch Fassadenänderungen, Eingriffe in die tragende Substanz eines Gebäudes oder die Erweiterung bestehender Raumstrukturen mit ein. Als Voraussetzung dafür besitzen Innenarchitekten und Innenarchitektinnen die in den Landesbaugesetzen geregelte Bauvorlageberechtigung.
Sie sind Fachleute
- für das Innere von bestehenden oder neu zu planenden Gebäuden
- für die mit der Planung von Innenräumen in Zusammenhang stehenden baulichen Änderungen von Gebäuden
- für die innere Funktion, Konstruktion, Ästhetik und Atmosphäre von Objekten,
- für das physische, psychische und soziale Wohlbefinden des Menschen.
Innenarchitekten und Innenarchitektinnen sind Diplom-Ingenieure, Diplom- Designer, Bachelor- und Masterabsolventen mit einem abgeschlossenen Studium an einer Hochschule mit mindestens zweijähriger Berufspraxiszeit. Sie haben außerdem die von den Länderkammern vorgeschriebenen Fortbildungen zur Eintragung absolviert.
Die Berufsbezeichnung „Innenarchitekt/Innenarchitektin“ ist in Deutschland gesetzlich geschützt. Nur die Person darf diese Berufsbezeichnung führen, die Mitglied in der Architektenkammer ihres Bundeslandes ist und in die entsprechende Architektenliste eingetragen ist.
Innenarchitektinnen und Innenarchitekten arbeiten wie der Gebäude planende Architekt nach den anerkannten Regeln der Baukunst und Technik auf der gesetzlichen Grundlage der HOAIHOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Für ihren Aufgabenbereich sind sie Treuhänder des Auftraggebers, hauptverantwortlich bei der Baumaßnahme, Koordinator im Prozess einer „integrativen Planung“. Sie stimmen alle bei der Baumaßnahme beteiligten Fachdisziplinen wie Statik, Gebäudetechnik, Brandschutz und Bauphysik untereinander sowie mit ihrer Planungs- und Gestaltungskonzeption ab.
Damit verbunden sind
- die Beratung und Betreuung des Auftraggebenden in den mit der Planung und Ausführung des Bauvorhabens zusammenhängenden Fragen,
- die koordinierende Lenkung und Leitung der Planung und Ausführung sowie
- die Rationalisierung von Planung und Ausführung.
- die Erstellung der Bauvorlagen
Der Innenarchitekt / die Innenarchitektin ist damit sachwaltend tätig für
- kontrollierte Qualität im und am Gebäude,
- technische und konstruktive Perfektion,
- Schadensfreiheit,
- Wirtschaftlichkeit,
- Kosten- und Terminsicherheit.
Die planerischen Tätigkeitsbereiche von Innenarchitekten und Innenarchitektinnen sind sehr vielseitig und anspruchsvoll. Sie befassen sich mit:
- Ausstellungsbauten (z.B. Kommunikation im Raum: Messestände, Ausstellungsgestaltungen für Firmen und Museen)
- Betreuungs-, Pflegebauten und Bauten für das Gesundheitswesen (z.B. barrierefreiem und altersgerechtem Bauen für Senioren, Menschen mit Behinderungen und Kinder, Empfangs- und Aufenthaltsbereiche, Patientenzimmer in Heimen, Tagesstätten und Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen, Reha-/Therapiezentren)
- Design (z.B. individuellen Möblierungen, Möbel und Einbauten, Produktdesign, Leuchtendesign und Lichtplanungen)
- Freizeit- und Erholungsbauten (z.B. Kureinrichtungen, Freizeitparkbauten, Sportstätten, Schwimmbäder, Saunen und Wellnessbereiche)
- Handelsbauten (z.B. individueller Ladenbau, Shopdesign, Fachgeschäfte und Sonderbereiche in Einkaufsmalls)
- Hotel- und Gastronomiebauten (z. B. Empfangs- und Erschließungsbereiche, Gastronomien, Küchen und Zimmer von Hotels, Spa-Bereiche ,Restaurants und Bars, Casinos)
- Kulturbauten (z.B. Versammlungsstätten, Empfangs- und Erschließungsbereiche, Theater, Kino- und Konzertsäle, Bühnenbilder, Andachts- und Kirchenräume)
- Sakralbauten (z.B. Aussegnungsstätten)
- Schulungs- und Forschungsbauten (z.B. Foyers, Erschließungsbereiche, Klassenzimmer, Bibliotheken, Mensen und Küchen von Schulen, Akademien, Instituten, Hochschulen und Laboren)
- Verwaltungsbauten (Verkehrsbauten (z.B. Eingangs- und Empfangsbereiche, Büros, Arbeitsplatzgestaltungen, Konferenz- und Schulungsräume, Betriebsgastronomien von Büro-, Verwaltungsgebäuden und Banken
- Verkehr (z.B. Innenraumgestaltung von Kreuzfahrtschiffen und Yachten, Flugzeugen, Bahnwagons und Wohnwagen, Bereiche in Verkehrsbauten wie Bahnhöfen, Flughafengebäuden)
- Wohnungsbau (z.B. Umbau und Modernisierungen von Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten, individuellen Küchen, Bäder- und Möblierungsplanungen, Wohn- ,Schlaf- und Wellness-bereiche)
Weitere Dienstleistungen erweitern und ergänzen oft die planerische Tätigkeit:
- Beratende Tätigkeiten (u. a. Wohn- und Arbeitsplatzberatung, Wettbewerbsberatung, Projektsteuerung, Ökologische und Baubiologische Beratung, Feng Shui Beratung, Geomantie)
- Denkmalpflege (u. a. Bestandserfassungen, Nutzungskonzeptionen unter denkmalpflegerischen Aspekten)
- Fachplanungstätigkeiten (u. a. Licht- und Akustikplanung)
- Barrierefreies Planen
- FM (Facilities Management) Gebäudemanagement während der Nutzungsphase eines Gebäudes
- Kommunikationstätigkeiten (u. a. journalistische Tätigkeit, Seminar- und Vortragstätigkeiten)
- Machbarkeitsstudien vor Beginn der Planungsphase
- Sachverständigentätigkeit, staatliche anerkannte Sachverständige, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
- SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator)
- Visualisierungen (u. a. Modellbau, 3 D- Animationen, Fotografie)
- Forschungs- und Lehrtätigkeiten
Die Gesamtzahl der berufstätigen Innenarchitektinnen und Innenarchitekten in der Bundesrepublik beträgt 6.722 (Stand: 01.01.2024).