Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEGBEG Bundesförderung für effiziente Gebäude) wird unterschieden, ob eine systemische Sanierung (BEG WG / BEG NWG) oder eine Einzelmaßnahme (BEG EM) vorgenommen werden soll. Danach unterscheidet sich auch der zuständige Fördermittelgeber. Für die systemische Förderung ist die staatliche Förderbank KfWKfW Kreditanstalt für Wiederaufbau, für die Förderung von Einzelmaßnahmen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFABAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig. Zudem können Beratungs- und Planungsleistungen bezuschusst werden.
Systemische Gebäudesanierung (Komplettsanierung)
Bei der Komplettsanierung wird das gesamte Gebäude betrachtet und eine umfassende energetische Sanierung vorgenommen, die zur Erreichung eine bestimmten Effizienzhausstufe (40, 55, 75 und 85) führt. Je kleiner die Kennzahl ist, desto geringer ist der Energiebedarf des Gebäudes. Als Vergleich dient ein Referenzgebäude, das den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEGGEG Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden) entspricht. So benötigt ein Effizienzhaus 55 nur 55 % der Primärenergie im Vergleich zum Referenzhaus. Zudem liegt der Transmissionswärmeverlust bei nur 70 %. Der bauliche Wärmeschutz ist somit um 30 % besser.
Für die systemische Sanierung kann ein Kredit bei der KfW beantragt werden. Bei den Kreditvarianten wird unterschieden, ob es sich um ein Wohngebäude (BEG WG) oder ein Nichtwohngebäude (BEG NWG) handelt. Beide Kreditvarianten müssen von einem bei der dena gelisteten Energieeffizienzexperte beantragt werden.
Einzelmaßnahme
Soll keine Komplettsanierung des Gebäudes erfolgen, so können auch einzelne Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz durch einen Zuschuss vom BAFA gefördert werden (BEG EM). Mit der für 2024 geplanten Änderung der Förderrichtlinie BEG EM soll auch wieder eine Kreditvariante für Einzelmaßnahmen bei der KfW eingeführt werden.
Die Förderung des Heizungstauschs – begleitend zu den Änderungen im GEG – sollen für Zuschuss und Kredit bei der KfW liegen. Damit werden Zuschüsse zum Heizungstausch mit einer Komplettsanierung nach BEG WG / BEG NWG kombinierbar.
Förderfähige Einzelmaßnahmen sind:
- Maßnahmen an der Gebäudehülle (Austausch Fenster, Türen, Dämmung)
- Einbau von energieeffizienter Anlagentechnik (Heizung, Raumluftanlagen)
- Heizungsoptimierung
Die Vornahme von energieeffizienzsteigernden Einzelmaßnahmen kann derzeit bezuschusst werden. Einen entsprechenden Antrag beim BAFA muss von einem bei der dena gelisteten Energieeffizienzexperten gestellt werden.
Für 2024 ist eine Änderung der Förderrichtlinie BEG EM geplant. Dann sollen die dem 1.1.2024 neu geltende Anforderungen im GEG bezüglich Heizungsanlagen mit einer flankierenden Förderung begleitet werden. Anträge für Zuschüsse sind dann bei der KfW zu stellen und können mit einem Antrag zur Förderung von Effizienzmaßnahmen nach BEG WG / BEG NWG verbunden werden.
Weiterführende Informationen zur BEG erhalten sie auch auf folgenden Internetseiten:
Aktivitäten der BAKBAK Bundesarchitektenkammer
Seit dem Start der BEG wurden die Förderungbedingungen mehrfach geändert und angepasst. Die BAK begleitet den Reformierungsprozess, bringt berufspolitische Forderungen über Stellungnahmen ein und informiert per Pressemitteilung.
Pressemitteilung zum sofortigen Programmstopp bei der KfW vom 24.1.2022