Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEGBEG Bundesförderung für effiziente Gebäude) wird unterschieden, ob eine systemische Sanierung (BEG WG / BEG NWG) oder eine Einzelmaßnahme (BEG EM) vorgenommen werden soll. Danach unterscheidet sich auch der zuständige Fördermittelgeber. Für die systemische Förderung ist die staatliche Förderbank KfWKfW Kreditanstalt für Wiederaufbau, für die Förderung von Einzelmaßnahmen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFABAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig. Zudem können Beratungs- und Planungsleistungen bezuschusst werden.
Die Förderung der Kosten für eine Energieberatung wurde im August 2024 von bisher 80% auf 50 % abgesenkt. Zudem gibt es nun eine Kostendeckelung von max. 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern sowie max. 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.
Einzelmaßnahme
Neben einer Komplettsanierung des Gebäudes können auch nur einzelne Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz gefördert werden (BEG EM). In den meisten Fällen ist dafür der Antrag für einen Zuschuss beim BAFA zu stellen.
Die Förderung des Heizungstauschs – begleitend zu den Änderungen im GEG – erfolgt dagegen über die KfW. Damit lässt sich der Heizungszuschuss und mit einem Kredit für eine Komplettsanierung nach BEG WG / BEG NWG bei der KfW kombinieren.
Die Anträge BAFA oder KfW müssen von einem bei der dena gelisteten Energieeffizienzexperten gestellt werden.
Förderfähige Einzelmaßnahmen sind:
- Maßnahmen an der Gebäudehülle (Austausch Fenster, Türen, Dämmung)
- Einbau von energieeffizienter Anlagentechnik (Heizung, Raumluftanlagen)
- Heizungsoptimierung
Die flankierende Heizungsförderung sollte eigentlich zeitgleich mit den am 1.1.2024 in Kraft getretenen neuen Anforderungen im GEG bezüglich Heizungsanlagen starten. Aufgrund komplizierter Haushaltsverhandlungen verzögerte sich jedoch der Start und die Antragstellung ist nun zeitlich gestaffelt: Seit Ende Februar können zunächst Privatpersonen im selbst genutzten Einfamilienhaus Anträge stellen, voraussichtlich ab Mai werden dann auch Anträge für bestehende Mehrfamilienhäuser sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum entgegen genommen. Ab August sollen schließlich auch alle Anderen Anträge stellen können.
Auch wer derzeit noch keinen Förderantrag stellen darf, kann dennoch schon mit seinem Vorhaben zur förderfähigen Heizungsoptimierung beginnen. Der Antrag zur Heizungsförderung kann noch bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden, wenn mit dem Vorhaben bis spätestens Ende August 2024 begonnen wurde. Im Haushalt sind für die Förderung mehr als sechs Milliarden Euro vorgesehen. Zuschüsse gibt es, bis die Fördermittel ausgeschöpft sind. Voraussetzung für einen Antrag ist ein abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen für den Heizungstausch, der mit dem Förderantrag einzureichen ist.
Die BAKBAK Bundesarchitektenkammer hat zu den Änderungen der BEG EM eine Stellungnahme verfasst und an das zuständige Bundeswirtschaftsministerium weitergeleitet.
Systemische Gebäudesanierung (Komplettsanierung)
Bei der Komplettsanierung wird das gesamte Gebäude betrachtet und eine umfassende energetische Sanierung vorgenommen, die zur Erreichung eine bestimmten Effizienzhausstufe (40, 55, 75 und 85) führt. Je kleiner die Kennzahl ist, desto geringer ist der Energiebedarf des Gebäudes. Als Vergleich dient ein Referenzgebäude, das den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEGGEG Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden) entspricht. So benötigt ein Effizienzhaus 55 nur 55 % der Primärenergie im Vergleich zum Referenzhaus. Zudem liegt der Transmissionswärmeverlust bei nur 70 %. Der bauliche Wärmeschutz ist somit um 30 % besser.
Für die systemische Sanierung kann ein Kredit bei der KfW beantragt werden. Bei den Kreditvarianten wird unterschieden, ob es sich um ein Wohngebäude (BEG WG) oder ein Nichtwohngebäude (BEG NWG) handelt. Beide Kreditvarianten müssen von einem bei der dena gelisteten Energieeffizienzexperte beantragt werden.
Weiterführende Informationen zur BEG erhalten sie auch auf folgenden Internetseiten:
Aktivitäten der BAK
Seit dem Start der BEG wurden die Förderungbedingungen mehrfach geändert und angepasst. Die BAK begleitet den Reformierungsprozess, bringt berufspolitische Forderungen über Stellungnahmen ein und informiert per Pressemitteilung.
Pressemitteilung zum sofortigen Programmstopp bei der KfW vom 24.1.2022