Einmal jährlich treten Präsidentinnen und Präsidenten sowie Delegierte aus den Ländern zur Bundeskammerversammlung (BKV) zusammen. Das höchste Beschlussorgan der deutschen Architektinnen und Architekten, Innenarchitektinnen und Innenarchitekten, Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten sowie Stadtplanerinnen und Stadtplanern entscheidet über Leitlinien der Berufspolitik, beschließt den BAKBAK Bundesarchitektenkammer-Haushalt und wählt alle vier Jahre das BAK-Präsidium.