Am 1.1.2018 trat das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung in Kraft. Seitdem enthält das BGB erstmals einen gesonderten Unterabschnitt für Architekten- und Ingenieurverträge (§§ 650p bis t BGB). Gesetzgebung und Rechtsprechung können damit die Besonderheiten des Planungsrechts besser berücksichtigen. Zu begrüßen ist auch die Einrichtung spezieller Baukammern bei den Landgerichten für schnelle und gute Entscheidungen im Bau- und Planungsrecht.
BKIBKI Baukosteninformationszentrum für Architekten-Kommentar mit Praxistipps von Experten der Architektenkammern
Die für den Architekten- und Ingenieurvertrag wichtigsten Änderungen werden in diesem Kommentar prägnant und praxistauglich dargestellt und bewertet. Zusätzlich werden wertvolle Hilfestellungen zu den Auswirkungen angeboten. Die fachliche Qualität dieser Publikation gewährleisten anerkannte Autoren. Dazu zählen Rechtsreferenten, Justiziare und Geschäftsführer der Architektenkammern mit dem Schwerpunkt Recht.
Das Buch kann beim BKI bestellt werden. „Neues Architektenvertragsrecht“ (ISBN 978-3-945649-52-7)
Artikel zum neuen Architektenvertragsrecht im Deutschen Architektenblatt
Im Deutschen Architektenblatt sind folgende Artikel zu den Änderungen im neuen Architektenvertragsrecht veröffentlicht worden:
Eine dreiteilige Serie „Architektenrecht im BGB“ gibt einen Überblick über die Reform des Bauvertragsrechts und der Mängelhaftung im Kaufrecht: