Viele Bereiche des täglichen Lebens werden immer komplexer. Insbesondere das Bauwesen ist durch eine fortschreitende Technisierung und die wachsende Zahl an zu beachtenden Vorschriften davon stark betroffen.
Für Bauherrinnen und Bauherren wird es zunehmend schwieriger, den Überblick zu behalten.
Streit über die Art der Bauausführung, über Mängel, deren Beseitigung, Nachträge und Abrechnungsfragen ist häufig unvermeidbar. Kommt es zum Konflikt, sind die Beteiligten häufig nicht in der Lage, eine Klärung ohne externe Hilfe herbeizuführen.
In welchen Bereichen sind Sachverständige tätig?
Sachverständige bieten den Parteien eine unabhängige fachliche Information und Beratung – vor allem durch die Erstellung von Gutachten, beispielsweise bei der Beurteilung von:
- Schäden an Gebäuden/Freianlagen/Ausbauten in Innenräumen
- Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke
- Leistungen und Honorare der Architekten
- Vorbeugender Brandschutz
- Bauphysik
Wer darf sich sachverständig nennen?
Die Bezeichnung Sachverständiger ist gesetzlich nicht geschützt. Demnach darf sich grundsätzlich jeder – auch ohne einen Befähigungsnachweis – als Sachverständiger bezeichnen. Von diesen selbsternannten Sachverständigen ist der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zu unterscheiden. Diese Sachverständigen werden von einer staatlich legitimierten Institution – beispielsweise einer Architekten-, Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer – nach strenger Überprüfung der persönlichen und fachlichen Eignung für ein bestimmtes Sachgebiet öffentlich bestellt und vereidigt.
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist trotz Beauftragung durch eine Partei kein Interessenvertreter und ist verpflichtet, seine Aufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft, unparteiisch und eigenverantwortlich auszuüben. Die bestellenden staatlichen Institutionen wachen über die Einhaltung dieser Pflichten. Somit ist ein hohes Maß an Qualität und Verbraucherschutz sichergestellt.
Sachverständigenliste der Architektenkammern
Bei der Suche nach einem geeigneten Sachverständigen unterstützen Sie unsere bestellenden Länderkammern mit ihren Sachverständigenlisten. Bei Bedarf können Sie die dort genannten Ansprechpartner kontaktieren.