Das EUEU Europäische Union-Vergaberecht bildet das rechtliche Gerüst für die Vergabe öffentlicher Aufträge innerhalb der Europäischen Union. Ziel ist es, einen fairen und transparenten Wettbewerb sicherzustellen sowie die Effizienz und den Wert der öffentlichen Gelder zu maximieren. Durch Richtlinien und Verordnungen legt die EU Standards für den Vergabeprozess fest, angefangen von der Bekanntmachung über die Auswahl der Bieter bis hin zur Vergabe und Durchführung von Verträgen. Das EU-Vergaberecht fördert die Gleichbehandlung von Unternehmen, die Innovation und die Nachhaltigkeit in öffentlichen Beschaffungen und trägt so zur Stärkung des Binnenmarktes bei.
Vergaberichtlinien
Das EU-Vergaberecht umfasst insgesamt drei Richtlinien
- Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge (RL 2014/24/EU, ersetzt die bisherige Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG), sog. Allgemeine Vergaberichtlinie
- Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (RL 2014/25/EU, ersetzt Richtlinie 2004/17/EG), sog. Sektorenrichtlinie
- Richtlinie über die Konzessionsvergabe (RL 2014/23/EU), Konzessionsrichtlinie.
Für die deutschen Architektinnen und Architekten ist von Bedeutung, dass zukünftig Auftraggeber für Bauleistungen sowohl das Verhandlungsverfahren als auch den wettbewerblichen Dialog anwenden können. Bei der nun anstehenden Umsetzung des neuen EU-Vergaberechts unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschat und Energie setzt sich die Bundesarchitektenkammer für den Erhalt des aktuellen Systems in der geltenden Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOFVOF Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen) ein.
Die 2004 eingeführten Regelungen zum öffentlichen Auftragswesen sind Anfang des Jahres 2014 novelliert worden. Die neuen EU-Vergaberichtlinien sind am 28. März 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden und einen Monat später in Kraft getreten. Sie haben eine Umsetzungsfrist von 24 Monaten, das heißt, sie sind bis April 2016 in deutsches Recht umzusetzen, mit Ausnahme der elektronischen Auftragsvergabe, die bis September 2018 einzuführen ist.
BAKBAK Bundesarchitektenkammer arbeitet aktiv an der Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien mit
Die BAK hat in einer Arbeitsgruppe zur Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie beigetragen. Bei den Arbeiten stand im Mittelpunkt, die Verfahren einfacher, flexibler und anwenderfreundlicher zu gestalten.
Nach der Novellierung der EU-Vergaberichtlinien im Jahr 2014 hat die Europäische Kommission im Oktober 2017 das sogenannte Vergabepaket mit Empfehlungen zur Umsetzung dieser Richtlinien vorgelegt. Ziel der Initiative ist, die Vergabe öffentlicher Aufträge strategisch zu gestalten und zur Anwendung qualitativer Vergabekriterien zu ermutigen. Zudem möchte die Kommission digitale Vergabeverfahren fördern und die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Vergabestellen verstärken.
Das Paket umfasst eine Mitteilung zur künftigen Strategie der öffentlichen Auftragsvergabe, Empfehlungen zur Professionalisierung der öffentlichen Beschaffung sowie eine Mitteilung zur freiwilligen ex ante Prüfung von Vergaben großer Infrastrukturprojekte. Es wird ergänzt durch einen Leitfaden zu innovationsfördernder Vergabe, an dessen Vorbereitung sich die BAK im Rahmen einer Konsultation beteiligt hat. Positiv hervorzuheben ist, dass die Hinweise der BAK im Leitfaden aufgenommen wurden, so insbesondere zu Planungswettbewerben und deren innovationsförderndem Potential, zum verbesserten Zugang von KMU zu öffentlichen Aufträgen sowie zur Anwendung qualitativer Vergabekriterien.
Initiativbericht des EU-Parlaments zum Vergabepaket
Das Europäische Parlament hat einen Initiativbericht zum Vergabepaket ausgearbeitet. Er wurde im Oktober 2018 als Entschließung vom Plenum angenommen. Es ist zu begrüßen, dass auch hier die von der BAK eingebrachten Forderungen vom Parlament aufgenommen wurden.