Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass bereits im Jahr 2035 die Stromversorgung nahezu klimaneutral sein soll, d.h. vollständig durch erneuerbare Energien und grünen Wasserstoff erfolgt. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es u.a. einen starken Ausbau der Photovoltaik, welcher einer der günstigsten Energieträger ist und somit zu den wichtigsten Stromerzeugungsquellen der Zukunft gehört.
Photovoltaik-Strategie
Am 5. Mai 2023 hat das Bundeswirtschaftsministerium seine Photovoltaik-Strategie zur Steigerung des Ausbaus der Photovoltaik veröffentlicht. Diese dokumentiert die dafür erforderlichen Maßnahmen in den verschiedenen Handlungsfeldern.
Handlungsfelder der Photovoltaikstrategie
- Freiflächenanlagen
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Für den geplanten Zubau von PV müssen ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Zudem müssen die Planungs- und Genehmigungsverfahren schneller werden. Daneben braucht es auch innovative Konzepte, um Flächenkonkurrenzen vorzubeugen.
- Dachanlagen
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Mit der PV-Strategie soll die Nutzung der Dachanlagen für Photovoltaik vorangetrieben werden. Dafür sind Verbesserungen und Vereinfachungen im Verfahren und der Nutzung vorgesehen.
- Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
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Die Strategie nimmt die Dächer von Mehrfamilienhäusern in den Fokus, welche im Gegensatz zu Einfamilienhäusern erst relativ wenig für PV genutzt werden. Die Einführung eines Modells zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung soll dies ändern. Damit soll die Vor-Ort-Nutzung von Solarstrom für alle Parteien im Haus ermöglicht werden. Darüber hinaus sind Verbesserungen im bestehende Mieterstrommodell vorgesehen.
- Balkon-PV
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Die Nutzung von Balkon-PV soll durch Bürokratieabbau und schnelleren Anschluss vereinfacht werden.
- Netzanschlüsse
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Die Netzanschlüsse sowohl von Freiflächenanlagen als auch von Dachanlagen sollen deutlich beschleunigt und vereinfacht werden. Zudem ist geplant, den Zertifizierungsprozess für größere Dachanlagen zu vereinfachen.
- Begleitende Maßnahmen
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Begleitend soll die Zahl der Fachkräfte zur Herstellung, Planung, Installation und Wartung von PV-Anlagen gesteigert werden. Dafür braucht es ein verstärktes Angebot von Aus- und Fortbildungen.
Daneben ist zum Gelingen des Ausbaus von PV der Abbau steuerrechtlicher Hürden, z.B. bei der Gewerbe- oder Erbschaftssteuer notwendig.
PV-Paket / Solarpaket I
Am 28.6.2023 veröffentlichte die Bundesregierung den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (sog. PV-Paket / Solarpaket I). Damit wird ein erster Teil der in der PV-Strategie aufgezeigten Maßnahmen konkretisiert. Weitere Maßnahmen sollen in einem zweiten Gesetzespaket (PV-Paket II) gebündelt werden, welches für Herbst 2023 angekündigt ist. Das Solarpaket I wurde am 16.8.2023 vom Bundeskabinett beschlossen.
Maßnahmen aus dem Paket I
- Erleichterungen beim PV-Zubau auf Dächern
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Im Bereich der PV-Dachanlagen soll die Pflicht zur Direktvermarktung flexibler ausgestaltet werden. Daneben bedarf es einer Absenkung der gesetzlichen Anforderungen an die Technik, die von Kleinanlagen in der Direktvermarktung vorzuhalten ist.
Zudem werden die Regelungen zur Anlagenzusammenfassung vereinheitlicht und vereinfacht, da diese in der Vergangenheit zu Rechtsunsicherheit und teilweise zu unsachgemäßen Ergebnissen führten.
- Mieterstrom vereinfachen
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Das bereits etablierte Mieterstrommodell wird weiter optimiert, indem es erstmals auch für die Belieferung von gewerblichen Stromverbrauchern geöffnet wird und bürokratische Anforderungen reduziert werden. Das Modell bleibt für Mieter freiwillig.
- Ermöglichung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung
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Damit PV-Strom auf verschiedene Weise von Wohnungs- oder Gebäudeeigentümern und Mietenden ohne großen Bürokratieaufwand genutzt werden kann, wird eine „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ eingeführt. Mit diesem Modell soll zukünftig die gemeinsame Eigenversorgung mit Photovoltaik einfacher möglich sein. Das Modell ist für Mieter freiwillig.
- Streichung der Meldepflicht für Balkon-Kraftwerke beim Netzbetreiber
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Steckersolargeräte (auch: „Balkon-PV“) bieten eine niedrigschwellige Möglichkeit, sich an der Energiewende zu beteiligen. Die bestehenden Regelungen werden daher weiter vereinfacht. Insbesondere ist zukünftig bei der Installation einer Balkon-PV-Anlage nur noch die Meldung im Marktstammdatenregister erforderlich, die Netzbetreibermeldung entfällt.
Außerdem wird die Marktstammdatenregistermeldung erheblich vereinfacht. Auch bei der Anlagenzusammenfassung werden Sonderregelungen für Balkon-PV getroffen, um die Nutzung so einfach wie möglich zu gestalten und unerwünschte Wechselwirkungen mit anderen Balkon-PV-Anlagen oder Dachanlagen auszuschließen.
- Netzanschlüsse beschleunigen
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Das Verfahren für den Anschluss von PV-Anlagen an das Stromnetz soll für alle Beteiligten beschleunigt werden. Die hier getroffenen Regelungen umfassen unter anderem ein Wegenutzungsrecht für Anschlussleitungen von EE-Anlagen (Verlegung und Betreibung von Anschlussleitungen für die Anlagen gegen Entschädigung).
Die BAKBAK Bundesarchitektenkammer hat sich mit zwei Stellungnahmen zur PV-Strategie und zum PV-Paket I geäußert.