Mit der Gründung der gemeinsamen Datenbank „di.BAStAI“ ist es 29 Architekten- und Ingenieurkammern gelungen, ihre zentrale Aufgabe der Listenführung ins digitale Zeitalter zu übertragen. Die „digitale bundesweite Auskunftsstelle der Architekten- und Ingenieurkammern“ erlaubt den Behörden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens eine schnelle und automatisierte Abfrage, ob die Entwurfsverfasser in den Berufsverzeichnissen und Listen der Kammern eingetragen sind. Geschäftsführende Kammer ist die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen mit Dr. Martin Kraushaar als Hauptgeschäftsführer.
Was ist di.BAStAI?
Digitaler Bauantrag mit di.BAStAI
Jährlich werden mehr als 200.000 Baugenehmigungen in Deutschland beantragt. Bauherren wenden sich in aller Regel zusammen mit ihren eingetragenen Architekten und Ingenieuren dazu an die Bauaufsichtsbehörden. Laut Onlinezugangsgesetz müssen diese bis Ende des Jahres 2022 in der Lage sein, digitale Bauanträge anzunehmen. Um diese schnell und unkompliziert überprüfen zu können, haben 29 Architekten- und Ingenieurkammern nun eine Verwaltungsvereinbarung für eine gemeinsame Datenbank unterzeichnet – die „digitale bundesweite Auskunftstelle der Architekten- und Ingenieurkammern“, kurz di.BAStAI.
Mit dieser kostenfreien, allein durch die Bauaufsichtsbehörden nutzbaren Datenbank wird die Prüfung der Eintragung in Berufsverzeichnisse und -listen und der daraus abgeleiteten Bauvorlageberechtigung im digitalen Verfahren erheblich erleichtert. Denn die Behörden erhalten ohne Zeit- und Kostenaufwand jederzeit die elektronische Auskunft zum Eintragungsstatus einer Entwurfsverfasserin oder eines Entwurfsverfassers aus den Kammerlisten und -verzeichnissen. Außerdem führt „di.BAStAI“ in Zukunft auch Sonderqualifikationen und Nachweisberechtigungen.
Die Abfrage bei di.BAStAI ist genauer, schneller und automatisiert. Damit ist es gelungen, die essenzielle Aufgabe der Kammern, die Listenführung, ins digitale Zeitalter zu heben. Es gibt nicht viele Organisationen dieser Art, die so dynamisch die Digitalisierung nach vorn gebracht haben wie die Architekten- und Ingenieurkammern.
Matthias Pfeifer, Sprecher der Arbeitsgruppe „Digitaler Bauantrag“
Lesen Sie hierzu im DAB:
Stellungnahme zum Registermodernisierungsgesetz von BAK und BIngK
Im Februar 2021 haben BAK und BIngK eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf für ein Registermodernisierungsgesetz des Bundestages abgegeben. Darin haben die Planerkammern u.a. die Verwendung des Begriffs der „Bauvorlageberechtigungsverzeichnisse“ kritisiert und gefordert, diesen durch „sämtliche von den Architekten-und Ingenieurkammern der Länder auf gesetzlicher Grundlage zu führenden Listen, Verzeichnisse oder Register“ zu ersetzen. In diesem Zusammenhang wurde auch noch einmal auf die digitale bundeweite Auskunftsstelle der Architekten- und Ingenieurkammern „di.BAStAI“ verwiesen.